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Wir raten dazu Kosten für Umgangs- und ggf. auch Sorgerechtsverfahren bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Bei zu erwartendem, ablehnendem Bescheid des Finanzamtes muß dann Widerspruch eingelegt werden. Christian Weber berichtet dazu unter genaueres
Im Gegensatz zur weiterhin grundrechtswidrigen Situation in Deutschland, ist im überwiegenden Teil des europäischen Auslandes der Vater automatisch Träger des gemeinsamen Sorgerechtes. Es bedarf dort also keines langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahrens damit der Vater Entscheidungen für das Kind treffen kann. Wegen des Haager Übereinkommens, welches auch in Deutschland gilt, müssen, sofern die Sorgeberechtigung (Geburt des Kindes) im Ausland erworben wurde, diese Regelungen auch hier gelten.
Hat die SPD dazugelernt? Ganz klares jain! Die SPD beschloss auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende einstimmig die von vielen Verbänden schon lange geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Sozialleistungen bündeln bzw. ersetzen. So soll u.a. das Kindergeld und das Teilhabepaket wegfallen. Die SPD stellt sich für jedes Kind 250 Euro vor, mit Zuschlägen für Geringverdiener. So kommen Kinder dann auf bis zu 478 Euro.
UPDATE: Jetzt mit Antwort der Bundesregierung. Das Bundesjustizministerium hat Ende Oktober die Empfehlung der von ihm eingesetzten Expertenkommission veröffentlicht. Das ist erstens kein großer Wurf geworden und zweitens sogar teilweise ein Rückschritt, da die Streitbewirtschaftung nur weiter zementiert wurde. Auffällig war, dass durch die Ministerin lediglich Juristen in die Kommission berufen wurden. Fachleute aus dem Bereich der Kinderpsychologie wurden nicht involviert. So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass lediglich rechtssystematische und nicht kindeswohlorientierte Vorschläge erarbeitet wurden.
Am 03.12.2009, heute vor zehn Jahren, erstreitet Herr Zaunegger aus Köln die erfolgreiche Menschenrechtsbeschwerde Nummer 12 seit der "großen Kindschaftsrechtsreform" von 1998. Inzwischen sind es mindestens 22. In der Folge revidiert das Bundesverfassungsgericht sein eigenes erst 6 Jahre altes Urteil und schafft erstmals einen Rechtsweg für nichteheliche Väter, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten.
Es bleibt viel zu tun, aber heute ist ein Feiertag.
"Mehr Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt" titelt heute die Tagesschau. 140.755 Frauen seien Opfer von Familiärer Gewalt geworden. Das findet Frau Giffey erschreckend und will eine neue Initiative gegen Partnerschaftsgewalt starten. Woher kommen diese Zahlen?
Zu viele Kinder verlieren nach einer Trennung den Kontakt zu einem Elternteil, obwohl sich diese nichts haben zu Schulden kommen lassen oder sie sogar als wichtig für ihre Kinder erachtet wurden. Sie wurden entfremdet, häufig nur, weil ein hauptsächlich betreuender Elternteil dies wollte – oftmals auch mit Hilfe von gerichtlichen Entscheidungen.
Der Väteraufbruch für Kinder ruft daher in diesem Jahr dazu auf, dass entfremdete Elternteile, aber auch Großeltern und weitere Familienangehörige, Weihnachtsgeschenke an die entfremdeten Kinder über diese Familienrichter zur Weiterleitung schicken sollen.
In einem ZEIT-Interview hat der Psychologe Stefan Rücker, Leiter der vom Bundesfamilienministerium beauftragten umfangreichen Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, zur aktuellen Reformdiskussion des Sorge- und Umgangsrechts Stellung genommen.
Betreuen getrennt lebende Eltern ihre Kinder in der Doppelresidenz und beziehen HARTZ IV-Leistungen, dann steht beiden der hälftige Mehrbedarf für Alleinerziehung zu. Außerdem haben beide einen Anspruch auf einen angemessenen, größeren Wohnraum. Die Unterkunftskosten sind in beiden Haushalten "nach Köpfen" zu berechnen, da bei genau hälftiger Betreuung kein eindeutiger Lebensmittelpunkt feststellbar sei.
Die neue Auflage enthält Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss im Verfahrensrecht und wurde um Mindestanforderungen an Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen, § 163 Abs. 2 FamFG, ergänzt.



