ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Wir raten dazu Kosten für Umgangs- und ggf. auch Sorgerechtsverfahren bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Bei zu erwartendem, ablehnendem Bescheid des Finanzamtes muß dann Widerspruch eingelegt werden. Christian Weber berichtet dazu unter genaueres

 https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/prozesskosten-fuer-einen-kernbereich-des-menschlichen-lebens_166_453418.html

- Prozesskosten für einen Kernbereich des menschlichen Lebens -

Sowohl über das Finanzgericht Düsseldorf, als auch das Finanzgericht München sind aktuelle Revisionsverfahren anhängig, die

zum Ergebnis haben könnten, dass Gerichtskosten in Umgangsverfahren, jedenfalls in den "heftigen" Fällen steuerlich geltend gemacht werden könnten.

Im Fall beim FG Düsseldorf musste ein Vater im Wege des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) Prozesskosten von über 20.000 EUR aufbringen, um sein Kind wieder nach Deutschland zu bekommen.

Der Fall in München erfreut uns weniger. Die Mutter "musste" ein Umgangsrecht mit dem Vater zum Schutz ihrer Tochter abwehren. Aber gut, das kennen wir. Hier verfolgen wir das unter steuerrechtlichen Aspekten und wünschen beiden Kindern gute Eltern.