"Mehr Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt" titelt heute die Tagesschau. 140.755 Frauen seien Opfer von Familiärer Gewalt geworden. Das findet Frau Giffey erschreckend und will eine neue Initiative gegen Partnerschaftsgewalt starten. Woher kommen diese Zahlen?
Tatsächlich kommen die Zahlen aus der Polizeistatistik des BKA. Hier werden also alle Anzeigen unabhängig vom eigentlichen Delikt in den großen Topf Partnerschaftsgewalt geworfen. Und ebenfalls unabhängig davon, ob tatsächlich eine Gewalttat vorliegt oder nicht. Und ebenfalls unabhängig von der geänderten Gesetzeslage wird nun gemutmaßt, dass es zu einem erheblichen Anstieg gekommen ist.
Gerade bei dem Thema häusliche Gewalt ist es extrem fraglich, ob die Zahl der Anzeigen tatsächlich immer mit einer Gewalttat in Verbindung stehen. In diesem Bereich ist es nähmlich so, dass die Gesetzeslage sämtliche rechtsstaatlichen Prinzipien aushebelt. Dem Beschuldigten werden hier ohne Nachweis eines Anfangsverdachtes allein durch die – mit der Anzeige ins Spiel gekommene – Polizei wesentliche Grundrechte genommen. Insbesondere in Trennungssituationen ist die Anwendung des Gewaltschutzgesetzes daher ein beliebtes Mittel um den Expartner aus der Wohnung verweisen zu lassen und ihn auch für die Kinder zu entsorgen. In der Regel reicht es sogar, dass die Frau angibt, sich bedroht zu fühlen. Der Expartner wird damit kriminalisiert und zumeist für 14 Tage der Wohnung verwiesen.
Meist steht der Betroffene dann ohne Wechselkleidung, Unterkunft, ja manchmal selbst ohne Zugang zu Konto und Geld da. Als angeblicher Gewalttäter erfährt man in dieser Situation keinerlei Hilfen. Viele Betroffene verzichten fälschlicherweise – meist auf anraten eines Anwaltes – trotzdem darauf, sich gegen dieses Unrecht zu wehren, da es keinen effektiven Rechtsschutz in diesem Bereich gibt. Trotzdem sollte man das tun. Im späteren Umgangsverfahren, gegenüber Freunden und Bekannten ist man sonst als Gewalttäter stigmatisiert und hat Probleme seine Kinder wieder zu sehen.
Aber auch männliche Gewaltopfer haben Probleme. Wird man als Mann dabei nicht durch die Polizei der Wohnung verwiesen (aus der Selbsthilfearbeit sind uns diese Fälle bekannt), so gibt es nicht viele Anlaufstellen für männliche Opfer häuslicher Gewalt. So weist die erwähnte BKA-Statistik zwar einen Anteil von 20% (rd. 26.000) männlicher Gewaltopfer aus und so sollte man meinen, dass den 350 staatlich geförderten Frauenhäusern 70 Männerhäuser gegenüberstehen. Dem ist aber mit ca. 5 (zumeist nicht geförderten) Angeboten bundesweit bei weitem nicht so.