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Das Kind war privat versichert, der Unterhaltspflichtige Elternteil wechselte jedoch später in die gesetzliche Krankenversicherung und bot für das Kind die Mitversicherung an (§ 1612 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Update: Der VerfGH Sachsen entschied kürzlich, dass Gerichte mündliche Verhandlungen unter Beachtung hygienischer Maßnahmen durchzuführen haben (Vf. 39-IV-20 (e.A.)).
Die derzeitige Epidemie wird von einigen Familiengerichten benutzt, um das Grundrecht auf Rechtsschutzgewährleistung in Familiensachen zu verweigern; eine erste solche Entscheidung des AG Frankfurt ist ergangen, wie die FamRZ berichtet (Beschluss v. 8.4.2020 – 456 F 5080/20 UG).
Eure Kinder wissen wahrscheinlich nicht, wer Norbert Blüm ist. Und, Ihr fragt Euch wahrscheinlich, was Norbert Blüm mit Elterntrennung zu tun hat? Die Antwort ist, so einiges! Norbert Blüm hätte als bekannte und anerkannte Persönlichkeit das Potential eines Kronzeugen wider die Missstände im deutschen "Familienrecht" gehabt.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und das Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales haben ein Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Männer ins Leben gerufen. Unter der Nummer 0800 123 99 00 können sich ab sofort Männer melden, die von verschiedenen Arten von Gewalt betroffen sind – wie häuslicher und sexualisierter Gewalt, aber auch beispielsweise Stalking oder Zwangsheirat. Zusätzlich finden Betroffene auf der Internetseite www.maennerhilfetelefon.de ein digitales Beratungsangebot.
„Mann: Wähle Schutz!" Das Hilfetelefon ist deutschlandweit in dieser Form das einzige und erste Beratungsangebot für gewaltbetroffene Männer. Das Thema findet in unserer Gesellschaft immer noch wenig Beachtung.
Die Linke versucht derzeit die Coronakrise auszunutzen um sich bei sogenannten "Alleinerziehenden" weiter zu profilieren. Auch im Familienministerium kommt man anscheinend nicht auf naheliegende Lösungen um in der derzeitigen Lage die Betreuung von Kindern geschiedener Eltern zu gewährleisten. So werden nach wie vor Forderungen nach besonderen staatlichen Hilfen laut, wo eigentlich normale Familien schnell eine Lösung parat haben. Naturgemäß bekommen wir mehr von den Fällen mit, in denen "Corona" zum Umgangsboykott benutzt wird. Es gibt aber auch die Fälle, wo jahrelanger Widerstand gegen eine Mehrbetreuung plötzlich aufgegeben wird, und um Mehrbetreuung bis hin zum Wechselmodell durch den "Nichterziehenden" Elternteil gebeten wird. Auch Kinder von Alleinerziehenden haben tatsächlich regelmäßig einen 2. Elternteil, der die Kinder ebenfalls betreuen kann. Wo sind die staatlichen Hilfen (oder auch nur Forderungen danach) Eltern auf diesem Weg zu unterstützen?
Einem Beitrag des DLF zufolge hat sich das Familienministerium zum Thema Unterhalt und Coronakrise geäussert. Das BMFSJF habe auf Nachfrage so Stellung bezogen:
"Für schlechtere Zeiten müsse der unterhaltspflichtige Elternteil Rücklagen bilden und diese nun verbrauchen. Möglich sei auch eine Ratenzahlung – und die festgelegte Summe vom Jugendamt prüfen zu lassen."
Wechselmodell (D), Doppelresidenz (A), Alternierender Obhut (CH) nennt man ein Konzept des Getrennterziehens nach Trennung/Scheidung, bei dem beide Eltern ihre Kinder ungefähr zu gleichen Teilen abwechselnd betreuen und so im Alltag des Kindes weiterhin eine tragende Rolle spielen. Statt Aufteilung in einen Alleinerziehenden und einen Besuchselternteil, bleiben Mutter und Vater gleichberechtigt und -verpflichtet in ihrer elterlichen Verantwortung und somit den Kindern als enge Bezugspersonen erhalten. Von diesem Betreuungsmodell können Kinder, Mütter und Väter profitieren.
In diesen Zeiten wird noch mehr online gekauft als sonst. Dabei kann man gleichzeitig ohne eigene Mehrkosten unserem Verein etwas gutes tun. So kann man z.B. bei smile.amazon.de bestellen, statt „nur“ bei amazon.
Oder über WeCanHelp.de
Kürzlich hat das Team der Selbsthilfegruppe die Software Zoom erfolgreich getestet und unter datenschutzrechtlichen Aspekten evaluiert. Ab dem 21.04. werden wir ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen, dass sich via Telefon und Rechner nutzen lässt. Die jeweiligen Zugangsdaten und Einwahlnummern werden rechtzeitig vorab in der Ankündigung unter Aktivitäten bzw. in der rechten Spalte unter Termine mitgeteilt und ändern sich bei jeder Veranstaltung.
NRW-Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach (CDU) gibt auf Nachfrage der BILD an, dass es derzeit keine Zunahme Häuslicher Gewalt gäbe. Es gäbe auch ausreichend freie Plätze in Frauenhäusern. Die Fallzahlen gäben ausdrücklich keinen Hinweis darauf, dass die derzeitige Situation diesbezüglich negative Auswirkungen hat.



