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Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz FamFG) wird im Jahr 2019 zehn Jahre alt. Das FamFG sollte das familiengerichtliche Verfahren grundsätzlich neu ordnen und den praktischen Bedürfnissen der Verfahrensbeteiligten gerecht werden. Insbesondere Lesenswert für Fachkräfte und betroffene Eltern der Artikel von Dr. Marc Serafin, Leiter des Jugendamtes der Stadt St. Augustin auf Seite 21: WENN KINDER BEI ELTERLICHER TRENNUNG DEN KONTAKT ABLEHNEN.
Familienkongress Halle 9. und 10. November 2019
Familiengeschichte - Familiendramen !? – Transgenerative Wirkungen von Familienkonflikten,
Trennung und Scheidung
Auswertung der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 25.09.2019
"Fortbildungspflicht für Familienrichter und Qualitätssicherung in Familienverfahren"
(Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)
Die Interessengemeinschaft Jungen Männer und Väter (IG_JMV) war als authentischer Väterverband bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags.
Gerd Riedmeier, 1. Vorsitzender von Forum Soziale Inklusion (FSI) und Sprecher der IG-JMV, war als Sachverständiger zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 25.09.2019 geladen.
Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die gemeinsame Elternschaft, die Wissenschaft zeigt mit immer mehr Erkenntnissen die Vorteile der Doppelresidenz (Wechselmodell) auf. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat bereits 2015 alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Doppelresidenz als Leitbild in die nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen und die Justizministerkonferenz forderte die Bundesregierung im Sommer 2017 endlich zum Handeln auf. Passiert ist: nichts. Warum aber ist das so?
Während sich weite Teile der Politik an alte Rollenmodelle klammern und dadurch Mütter gegen Väter (z.B. sogenannte Alleinerziehende gegen angebliche Unterhaltspreller) ausgespielt werden, hat sich das reale Leben und die Erwartungen an Väter gerade auch in den letzten Jahren (insbesondere seit 2015) erheblich geändert. Das Institut Allensbach veröffentlichte kürzlich eine im Auftrag des BMFSFJ erstellte Studie, in der es um das aktuelle Familienbild in der deutschen Gesellschaft geht.
Am 25.09. beschäftigt sich der Rechtsausschuss auf Antrag der GRÜNEN mit dem Thema Richterfortbildung und familiengerichtliche Verfahren. Während die Bundesländer (z.B. Hamburg) z.T. hier bereits die Beschlüsse von 2016 umgesetzt haben, ist die Bundesregierung trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag untätig.
Haben die GRÜNEN die Problematik erfasst? Ganz klares Jain. Aber eine große Anerkennung gebührt ihnen für den Ansatz. Fort- und Weiterbildung ist einer der Knackpunkte damit Verfahren vor dem Familiengericht für Kinder gut ausgehen. Allerdings geht der Ansatz nicht weit genug, da die GRÜNEN das Problem der Gerichtsbarkeit und der beteiligten Professionen nicht erfasst haben.
Die neuen Räume sind ebenfalls verkehrsgünstig gelegen und bieten jetzt auch endlich die Gelegenheit für einen barrierefreien Zugang.
Die Selbsthilfegruppe findet an jedem 1. und 3. Dienstag von 19:15 bis 22:00 statt im
FamilienForum Köln Agnesviertel,
Raum 1.04 (erster Stock),
Weißenburgstr. 14,
50670 Köln
Gutachten sind nicht nur sehr häufig schlecht, auch die Kosten dafür sind nicht selten überzogen. Gemeinhin werden Kostenrechnungen trotzdem nicht durch die Gerichte überprüft, zumal das Geld ja zumindest teilweise aus der Staatskasse kommt. Das OLG Brandenburg stellte nun auf Antrag des Bezirksrevisors und der Betroffenen fest, dass Kosten in umfangreichen Umgangsverfahren regelmäßig 9.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Wird dieser Betrag überschritten, müssen Gericht und Beteiligte vorab zustimmen.
Zuweilen sind Gerichtsbeschlüsse extrem Rechtsfehlerhaft. So erließ ein Amtsgericht, welches zudem örtlich nicht zuständig war, einen letztlich nichtigen Beschluss, in dem das örtlich ebenfalls nicht zuständige Jugendamt zur Vollstreckung einer Inobhutnahme ermächtigt wurde. Nach FamFG ist aber lediglich ein Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung ermächtigt. Dieses störte offenbar weder Jugendamt noch die von diesem herbeigezogene Polizei, welche - obwohl der Beschluss rechtsfehlerhaft war - grundrechtswidrig einschritt.
Trotz vollmundiger Ankündigungen durch die seinerzeitige Justiz bzw. Familienministerin Barley und die noch Familienministerin Giffey kommt die notwendige Unterhaltsreform nicht aus den Startlöchern. Obwohl die Expertenkommission des Ministeriums bereits 2017 abschließend getagt hatte und Vorschläge unterbreitete, können die Ministerien keinen Zeitrahmen für die Umsetzung nennen. Ein Armutszeugnis der Familienpolitik in Deutschland, in der Verantwortung die SPD geführten Ministerien unter Giffey und Lambrecht. Letztere hält es bis dato nicht einmal für notwendig sich zum Thema zu äussern.



