In der dritten, überarbeiteten Auflage der ‚Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht‘ hat die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten die Qualitätsstandards an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und ihre Empfehlungen im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen erweitert.
Beteiligt waren das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Fachverbände, Kammern und Fachinstitute. Eingebunden waren auch der BGH und die Landesjustizministerien.
Die Mindestanforderungen sollen allen Verfahrensbeteiligten eine Orientierungshilfe zur kritischen Überprüfung bieten.
Inzwischen (2026) ist eine 4. Auflage in Vorbereitung, die u. a. den zunehmenden Einsatz von KI bei der Erstellung von Gutachten berücksichtigt.



