Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EGMR: Deutschland wieder einmal wegen Menschenrechtsverstoß im Familienverfahren verurteilt.
Jugendamt und Verfahrenspfleger hatten darauf hingewiesen, dass die Mutter das Kind beeinflusste und den Umgang ablehnte. Trotzdem hatte das OLG den Umgang ohne weitere Anhörung des Kindes und ohne ein von den Fachprofessionen gefordertes Gutachten für Monate ausgesetzt. Auch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 373/20) hatte daran nichts beanstandet. Die Bundesregierung beantragte die Abweisung der Klage.
Väteraufbruch: Stellungnahme zum Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2017/21
Für einen "nur" leiblichen Vater ist es in Deutschland nur eingeschränkt möglich, auch die rechtliche Vaterschaft zu erlangen, wenn es bereits einen anderen rechtlichen Vater gibt. Eine Anfechtung ist gesetzlich nur in engen Grenzen möglich. Entscheidend ist hier das Bestehen einer "sozial-familiären Beziehung." Im vorliegenden Fall muss das Bundesverfassungsgericht sich (erneut) mit einem Fall befassen, in welchem "beide Väter" eine solche Beziehung zum Kind haben.
EGMR: Bulgarien wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt
Nach Moldawien, der Ukraine und Italien wurde am 01.02.2022 nun Bulgarien wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt (Pavlovi v. Bulgaria 72059/16). Trotz gerichtlich beschlossenem Umgangsrecht hatten Behörden über Jahre keine Maßnahmen gegen die umgangsboykottierende Mutter ergriffen. Die fachliche und juristische Diskussion in Deutschland zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung ist lange überfällig.
An die unbekannte Mutter - BGH: Mehr als 1200 € Entschädigung pro Jahr bei überlangem Umgangsverfahren
Du hast am 06.05.2021 vor dem Bundesgerichtshof das wichtige Urteil zu III ZR 72/20 erstritten. Dafür gebührt Dir der größte Respekt. Wie jeder wissen kann, war der Weg dahin extrem hart und die Geschichte dahinter mit immenser Verzweiflung, Wut und Fassungslosigkeit gepflastert. Du hast nicht nur, wie so viele, ein kafkaeskes Gerichtsverfahren bestreiten müssen, sondern auch erfahren müssen, dass der Beschluss eines Familiengerichtes oftmals das Papier nicht wert ist.
10 Jahre Zaunegger gegen Deutschland
Am 03.12.2009, heute vor zehn Jahren, erstreitet Herr Zaunegger aus Köln die erfolgreiche Menschenrechtsbeschwerde Nummer 12 seit der "großen Kindschaftsrechtsreform" von 1998. Inzwischen sind es mindestens 22. In der Folge revidiert das Bundesverfassungsgericht sein eigenes erst 6 Jahre altes Urteil und schafft erstmals einen Rechtsweg für nichteheliche Väter, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten.
Es bleibt viel zu tun, aber heute ist ein Feiertag.
EGMR: Verurteilung, da Staat nicht alles gegen Entfremdung und für Herausgabe der Kinder unternahm
Hier eine Aktuelle Entscheidung des EGMR zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung. Die Staatlichen Institutionen hatten über Jahre nur unzureichende Maßnahmen ergriffen, um den entfremdeten Elternteil mit den Kindern zusammenzuführen. Interessant: der EGMR benennt ausdrücklich das Thema Entfremdung (Ablehnung eines Elternteils wird in Deutschland i.d.R. als Kindeswille missgedeutet).
70 Jahre Grundgesetz: Für Väter und Kinder kein Grund zu feiern
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Im Deutschen Bundestag und am 23. Mai in Karlsruhe wird aus diesem Anlass gefeiert. Das Grundgesetz sollte seinerzeit die Grund- und Menschenrechte schützen. Aus Sicht von Vätern und Kindern ist das aber bisher nicht umgesetzt worden. Im Gegenteil.
Europawahl 2019: Familie, Kinder und Väter kein Thema für etablierte Parteien
Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Digitalisierung, Migration und Umwelt sind die vorwiegenden Themen der Wahlprogramme der etablierten Parteien. Die Themen Familie und Kinder werden i.d.R. nur als Nebenaspekt oder gar nicht behandelt. Gleichberechtigung gibt es bei den meisten Parteien (insbesondere SPD/Grüne/Linke) nur für Frauen. Das Wahlprogramm der CDU/CSU ist wie gewohnt dünn und selbstzufrieden. Das Wort Vater sucht man i.d.R. vergeblich. Nach dem positiven Wahlprogramm zur Bundestagswahl der FDP hätte man auch von dort etwas erwartet. Fehlanzeige - was also wählen?
Equal Parenting Day: Schwesig, Barley, Giffey - Wann folgt den Luftnummern eine grundlegende Reform in Deutschland?
25 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderechte und über 20 Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte später dümpelt in Deutschland die Korrektur des Familienrechts weiter vor sich hin. Keine der letzten Ministerinnen kam bisher über die halbherzige Ankündigung von Reformen hinaus.
Positive Schutzpflichten des Staates
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Beschluss vom 15.01.2015 in der Individualbeschwerde Kuppinger gegen Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 62198/11, für Recht erkannt, dass deutsche Behörden und Gerichte „alle angemessenen Maßnahmen zur Erleichterung des Umgangs zu treffen“ haben. Dies gilt also nicht nur für das Familiengericht, sondern gleiches gilt für das Jugendamt. Ebenso wirkt diese Vorschrift in Verwaltungsverfahren hinein.
Im Bundestag vertretene Parteien sind für Männer nicht wählbar – VafK Köln im Interview mit FDP Bundesvorsitzender Suding
Berlin/ Köln. Parteien sind für Männer nicht wählbar, so lautet eine Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter, die am kommenden Montag herausgegeben wird.
Die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) stellt fest: „Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind für Männer nicht wählbar“, so ihr Sprecher Gerd Riedmeier. Der Verband wertete die Wahlprogramme der Parteien aus und bedauert: „Die Bedürfnisse von Jungen, Männern und Vätern kommen in ihnen nicht vor.“ und lädt ein zum Pressegespräch am Montag, 04.09.2017 um 12 Uhr im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin.
Bald neues Sorgerecht für unverheiratete Väter
dpa-Meldung im Handelsblatt zu der Diskussion um das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Sorgerecht bei unverheirateten Eltern.
Europäischer Gerichtshof verurteilt erneut Deutschland in Sachen Familienrecht
In seinem heute verkündeten Kammerurteil im Verfahren Schneider gegen
Deutschland (Beschwerdenummer 17080/07), das noch nicht rechtskräftig ist1, stellte
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass eine
Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag.
Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren seit Dezember 2011 in Kraft
Das neue Gesetz verhindert überlange Prozesse und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert. Betroffene müssen auf der ersten Stufe das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden.
Saarländisches OLG: Beschleunigungsgrundsatz ist bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu bedenken
54 F 98/11
Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG begründet einen Anspruch des einzelnen Bürgers auf effektiven Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten, der gebietet, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden.
Aktuelle Rechtsprechung zur gemeinsamen Sorge
Zu klären war die Frage, wie die Gesetzesreform in der Praxis ankommt. Manuskript des Vortrages von Rechtsanwalt Josef Mohr beim Sommerempfang der Kreisvereine durch den Bundesvorstand des VafK am 30.08.2014 in Fulda.
AG Erfurt zur erstmaligen Anordnung eines Wechselmodells (Doppelresidenz) gegen den Willen eines Elternteils
In rechtstechnischer Hinsicht erfolgt die Anordnung des Wechselmodells über § 1684 BGB. § 1671 BGB kommt nicht zur Anwendung.
Die Rechtsprechung, die die Anordnung eines Wechselmodells dann abgelehnt, wenn ein Elternteil sich dagegen ausspricht, geht im Wesentlichen davon aus, dass die Eltern eine hohe Bereitschaft haben müssen, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Schon dieser Ausgangspunkt ist fragwürdig. Dieser Rechtsprechung liegen keine gesicherten Forschungsergebnisse zu Grunde.
Europarat spricht sich für gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung und eine Stärkung der Rolle der Väter aus
VAfK-Pressemitteilung Klares Votum aus Straßburg – Kinder brauchen beide Eltern Der Interessenverband Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) begrüßt die vom Europarat in seiner Sitzung am 02. Oktober 2015 verabschiedete Resolution zur Stärkung der Rolle von Trennungsvätern und zur Beseitigung bestehender Diskriminierungen im Familienrecht. Kernpunkte der Resolution sind die stärkere Berücksichtigung der Paritätischen Doppelresidenz und ein Hinwirken auf konsensorientierte Lösungen der Eltern – zum Wohle der Kinder.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland erneut wegen unzureichender Rechtsmittel im Umgangsrecht
Der EGMR rügt dabei die zu zaghaft und nur unzureichend verhängten Ordnungsmaßnahmen und die nach wie vor fehlenden Rechtsmittel bei überlangen Gerichtsverfahren.
BGH stärkt Umgangsrecht des leiblichen Vaters
Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 280/15
Der BGH hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht abzulehnen.
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