Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Umfangreiche Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts veröffentlicht
Kinder brauchen Schutz vor Gewalt und vor Kontaktabbruch
Der Väteraufbruch für Kinder e. V. hat seine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) und zur Reform des Familienverfahrensrechts (FamFG) veröffentlicht. Der Verband begrüßt den Reformwillen, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Jeden 3. Tag wird ein Kind getötet – durch die Mutter
Ein Vereinsmitglied machte uns auf einen Artikel in der Zeitschrift der GdP aufmerksam. Wir fragen uns wo der Aufschrei in der Öffentlichkeit bleibt.
Erste Hilfe bei Trennung
Eine Trennung ist immer schwer. Sind Kinder involviert, kann das traumatische Folgen für diese haben. Für die gesamte Familie können sich dramtische Konsequenzen durch überstürzte Handlungen ergeben. Unser Kurzleitfaden spricht wichtige Themen an.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
40% der Kinder und Jugendlichen sind bis zum 18. Lebensjahr von Trennung und Scheidung betroffen. Eine Studie des Norwegischen Institut für öffentliche Gesundheit belegt nun, dass Kinder mit gesundheitlichen Auswirkungen rechnen müssen, wenn der Kontakt und die Kommunikation mit dem Vater gestört sind. Dabei wurden über 1200 Jugendliche in einem Zeitraum von 2 Jahren befragt.
Seit kurzem sind wieder unsere beliebten Workshops zum Thema Familienrecht online buchbar.
Ziel der Workshops ist dem Betroffenen Laien Einblick in das komplexe System Familiengericht zu geben. Durch konkrete Fallbeispiele und jeweiligen Bezug auf aktuellste Rechtsprechung erlangen die Workshopteilnehmer/innen die Kompetenz, die eigenen und die Rechte ihrer Kinder vor Gericht durchzusetzen.
Die Familie ist die Keimzelle des Staates. Allerdings zeigt sich gerade auch hier wie der Staat – gesteuert durch die Politik – sich selbst unterminiert. Nur noch knapp die Hälfte der von Infratest dimap Befragten traut der Unions/SPD Regierung Kompetenz in der Familienpolitik zu.
Gerade in einer Trennungsphase (aber auch darüber hinaus) ist das Verhältniss der Eltern zueinander von Spannungen durchzogen, die Auswirkungen auf das Kind haben. Nicht selten versucht daher ein/e Ex-Partner/in den Kontakt des gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil einzuschränken oder gar komplett zu verhindern.
Beim Modell einer zahlt, der andere betreut muss dem Kind angemessene Kleidung zur Wahrnehmung des Umgangs mitgegeben werden. Hilfreich ist dabei auch eine gerichtliche, möglichst detailierte Umgangsregelung.
Gute Nachricht für getrennt lebende Eltern: Ab dem 1. Januar steigt erstmals seit 2015 der Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle. Nun bleiben dem Unterhaltsverpflichteten laut Tabelle bis zu 1.160,00 Euro. 80 Euro mehr, mit denen man dann vielleicht sogar seinen Kindern mal einen Ausflug oder Spielzeug gönnen kann, sofern diese längst überfällige Erhöhung nicht schon längst von gestiegenen Kosten (Miete!) aufgefressen wurde.
Wir raten dazu Kosten für Umgangs- und ggf. auch Sorgerechtsverfahren bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Bei zu erwartendem, ablehnendem Bescheid des Finanzamtes muß dann Widerspruch eingelegt werden. Christian Weber berichtet dazu unter genaueres
Im Gegensatz zur weiterhin grundrechtswidrigen Situation in Deutschland, ist im überwiegenden Teil des europäischen Auslandes der Vater automatisch Träger des gemeinsamen Sorgerechtes. Es bedarf dort also keines langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahrens damit der Vater Entscheidungen für das Kind treffen kann. Wegen des Haager Übereinkommens, welches auch in Deutschland gilt, müssen, sofern die Sorgeberechtigung (Geburt des Kindes) im Ausland erworben wurde, diese Regelungen auch hier gelten.
Hat die SPD dazugelernt? Ganz klares jain! Die SPD beschloss auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende einstimmig die von vielen Verbänden schon lange geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Sozialleistungen bündeln bzw. ersetzen. So soll u.a. das Kindergeld und das Teilhabepaket wegfallen. Die SPD stellt sich für jedes Kind 250 Euro vor, mit Zuschlägen für Geringverdiener. So kommen Kinder dann auf bis zu 478 Euro.
UPDATE: Jetzt mit Antwort der Bundesregierung. Das Bundesjustizministerium hat Ende Oktober die Empfehlung der von ihm eingesetzten Expertenkommission veröffentlicht. Das ist erstens kein großer Wurf geworden und zweitens sogar teilweise ein Rückschritt, da die Streitbewirtschaftung nur weiter zementiert wurde. Auffällig war, dass durch die Ministerin lediglich Juristen in die Kommission berufen wurden. Fachleute aus dem Bereich der Kinderpsychologie wurden nicht involviert. So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass lediglich rechtssystematische und nicht kindeswohlorientierte Vorschläge erarbeitet wurden.



