Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Fachbuch erschienen: Eltern-Kind-Entfremdung – Wissensstand und Kontroverse im Fachdiskurs
UPDATE Herausgegeben von Marc Serafin, Hildegund Sünderhauf. Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung ist eine oft unerkannte Form familiärer Gewalt mit erheblich belastenden Auswirkungen auf die ganze Familie. Für entfremdete Kinder und Eltern können tiefgreifende Traumata damit verbunden sein.
Umfangreiche Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts veröffentlicht
Kinder brauchen Schutz vor Gewalt und vor Kontaktabbruch
Der Väteraufbruch für Kinder e. V. hat seine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) und zur Reform des Familienverfahrensrechts (FamFG) veröffentlicht. Der Verband begrüßt den Reformwillen, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Erste Hilfe bei Trennung
Eine Trennung ist immer schwer. Sind Kinder involviert, kann das traumatische Folgen für diese haben. Für die gesamte Familie können sich dramtische Konsequenzen durch überstürzte Handlungen ergeben. Unser Kurzleitfaden spricht wichtige Themen an.
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Wie aus einer Anfrage von Kathrin Helling-Plahr (MdB/FDP) hervorgeht, ist auch weiterhin nicht mit der Veröffentlichung der Studie zu rechnen. Obschon die Studie abgeschlossen ist, schützt die Regierung vor, dass die Stelle des Studienleiters derzeit nicht besetzt ist. Angeblich kann diese deshalb seit Monaten nicht veröffentlicht werden. Aus der Antwort der Regierung gehen auch keine konkreten Maßnahmen diesbezüglich hervor. Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz bleiben seit Monaten unbeantwortet.
So legte die AfD kürzlich in Brandenburg einen Antrag im Landtag vor, in dem u.a. die Förderung des Modells Alleinerziehende/Einelternfamilie propagiert wurde. Die AfD negiert, dass sich nach Beendigung einer Beziehung welche Kinder hervorgebracht hat, neue Familienkonstellationen bilden. Im Weltbild der AfD gibt es dann nur Alleinerziehende.
Aufgrund der Corona-Pandemie fällt die diesjährige Eltern-Demo leider aus.
Näheres unter: http://getrennterziehend.media
40% der Kinder und Jugendlichen sind bis zum 18. Lebensjahr von Trennung und Scheidung betroffen. Eine Studie des Norwegischen Institut für öffentliche Gesundheit belegt nun, dass Kinder mit gesundheitlichen Auswirkungen rechnen müssen, wenn der Kontakt und die Kommunikation mit dem Vater gestört sind. Dabei wurden über 1200 Jugendliche in einem Zeitraum von 2 Jahren befragt.
Seit kurzem sind wieder unsere beliebten Workshops zum Thema Familienrecht online buchbar.
Ziel der Workshops ist dem Betroffenen Laien Einblick in das komplexe System Familiengericht zu geben. Durch konkrete Fallbeispiele und jeweiligen Bezug auf aktuellste Rechtsprechung erlangen die Workshopteilnehmer/innen die Kompetenz, die eigenen und die Rechte ihrer Kinder vor Gericht durchzusetzen.
Die Familie ist die Keimzelle des Staates. Allerdings zeigt sich gerade auch hier wie der Staat – gesteuert durch die Politik – sich selbst unterminiert. Nur noch knapp die Hälfte der von Infratest dimap Befragten traut der Unions/SPD Regierung Kompetenz in der Familienpolitik zu.
Gerade in einer Trennungsphase (aber auch darüber hinaus) ist das Verhältniss der Eltern zueinander von Spannungen durchzogen, die Auswirkungen auf das Kind haben. Nicht selten versucht daher ein/e Ex-Partner/in den Kontakt des gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil einzuschränken oder gar komplett zu verhindern.
Beim Modell einer zahlt, der andere betreut muss dem Kind angemessene Kleidung zur Wahrnehmung des Umgangs mitgegeben werden. Hilfreich ist dabei auch eine gerichtliche, möglichst detailierte Umgangsregelung.
Gute Nachricht für getrennt lebende Eltern: Ab dem 1. Januar steigt erstmals seit 2015 der Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle. Nun bleiben dem Unterhaltsverpflichteten laut Tabelle bis zu 1.160,00 Euro. 80 Euro mehr, mit denen man dann vielleicht sogar seinen Kindern mal einen Ausflug oder Spielzeug gönnen kann, sofern diese längst überfällige Erhöhung nicht schon längst von gestiegenen Kosten (Miete!) aufgefressen wurde.
Wir raten dazu Kosten für Umgangs- und ggf. auch Sorgerechtsverfahren bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Bei zu erwartendem, ablehnendem Bescheid des Finanzamtes muß dann Widerspruch eingelegt werden. Christian Weber berichtet dazu unter genaueres



