Der EGMR hat im Fall von Kindern mit vorliegender guter Bindung zum Vater geurteilt, dass der Umzug der Kinder ohne seine Zustimmung rechtswiedrig war. Zuvor hatte der Vater in einer vorläufigen Entscheidung die gemeinsame Betreuung der Kinder durch beide Elternteile erstritten. Nachdem dieses mit der Begründung gekippt wurde, die Mutter würde die Kinder ja gut betreuen, verzog die Mutter trotz gemeinsamen Sorgerechts in eine andere Stadt und meldete die Kinder an einer anderen Schule an.
Eine typische Situation, mit der Elternteile regelmäßig in Deutschland konfrontiert werden. Damit verstieß ein großer Teil der Anordnungen deutscher Gerichte gegen Europäisches Recht. Das Urteil des EGMR ebnet den Weg dieses Fehlverhalten von Elternteilen endlich konsequent zu verhindern und auch Elternteilen (und mittelbar auch den Kindern) in Deutschland endlich ein Recht auf Familienleben mit beiden Elternteilen zu ebnen.
Der EGMR ordnete nämlich die umgehende Rückgängimachung des Umzugs an und sprach dem Vater 12.000 EUR Schmerzensgeld zu.
Wiedermal zeigt uns Europa wie es im Familienrecht – auch bei uns – laufen muss. Geht doch!
Danke an den Vater, der den Mut hatte, gegen alle staatlichen Widerstände diesen Weg für alle unsere Kinder zu gehen.
Berichtet von Manfred Herrman.
EGMR vom 09.04.2026 - 6656/24



