ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Unterhaltsvorschuss

Väteraufbruch für Kinder auf der Familienrechtskoferenz der FDP: Unterhaltsreform nicht für Anwälte, sondern für Kinder und gemeinsame elterliche Verantwortung gestalten

Die Zahl der Umgangsverfahren hat sich weit mehr als verdoppelt, die Kosten für Eltern bei Unterhaltsstreitigkeiten durch Anwaltszwang haben sich massiv erhöht, gemeinsame elterliche Verantwortung wird weiter behindert und Kinder unnötig belastet - so lautet die desaströse Bilanz der Unterhaltsrechtsreformen der letzten 25 Jahre.

Bundesjustizminister Buschmann (FDP): Kein ausreichendes Existenzminimum für Unterhaltsverpflichtete?

Zum Jahresanfang 2023 steigt erneut der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder. Alles wird teurer, auch für Kinder. Soweit also eine wichtige Maßnahme. Erstmals seit drei Jahren steigt auch der Selbstbehalt für Unterhaltszahlende. Wie sieht das aber tatsächlich aus?

Erleichterungen für Unterhaltszahlende – Fehlanzeige

Alleinerziehende müssen angesichts der aktuellen Preissteigerungen stärker entlastet werden. Darin waren sich die geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag einig. Anlass war eine Anfrage der CDU/CSU Fraktion im Bundestag, welche eine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages für sogenannte Alleinerziehende fordert. Wir finden es nun immer löblich, falls bedürftige Menschen tatsächlich Entlastungen erhalten.

BGH zum Unterhaltsvorschuss: Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei weiteren zahlungsfähigen Verwandten gerader Linie

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass bei weiteren leistungsfähigen Verwandten gerader Linie (Mutter, Großeltern) dem (angeblich) nicht betreuende Elternteil mehr als nur der sog. notwendigen Selbstbehalts (derzeit 1.160 €) verbleibt, sondern lediglich das Einkommen oberhalb seines sog. angemessenen Selbstbehalts (derzeit 1.400 €) für die Unterhaltsberechnung herangezogen werden kann.

Familienrecht in Corona-Zeiten

Das ARD Morgenmagazin beschäftigt sich – wenn auch spät – mit familienrechtlichen Fragen rund um Corona. Einige Informationen sind aber nicht ganz ausführlich erläutert worden.

OLG Koblenz: Mutter trägt Kosten im Vollstreckungsverfahren

Ein Vater, der - wegen zwischenzeitlich eingetretener Arbeitslosigkeit - versucht den Titel über Kindesunterhalt abzuändern (§§ 238, 239 FamFG), stellt nach schriftlicher Ankündigung an die Mutter die Unterhaltszahlungen ein. Das Amtsgericht verweigert dem Vater die Verfahrenskostenhilfe für das Abänderungsverfahren und verschleppt dieses.

Die Mutter beantragte Unterhaltsvorschußleistungen. Gleichzeitig leitete sie durch ihre Rechtsanwältin die Vollstreckung des vollen Unterhalts gegen den Vater ein, obwohl die Unterhaltsvorschußleistungen auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen waren, sie diese also insoweit gar nicht mehr vollstrecken durfte.

Unterhalt steigt ohne Anpassung des Selbstbehaltes – Reform des Unterhaltsrechtes vergessen

Wie das SPD geführte Justizministerium verlautbart, soll der Mindestbarunterhalt zum 01.01.2021 trotz sinkender Reallöhne um 17 Euro steigen. Zugrunde legt das Ministerium den Existenzminimumbericht, der von deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeht.

Vergessen wird dann dabei wie üblich, dass dann auch der Selbstbehalt des Barunterhaltspflichtigen erhöht werden muss. Da dieses aber ohne jegliche demokratische Kontrolle über die sogenannte Düsseldorfer Tabelle von einigen wenigen Richtern ausgewürfelt wird, dürfen sich Unterhaltsverpflichtete nicht wundern, wenn von der Kindergelderhöhung nichts bei ihnen ankommt und zusätzlich durch gestiegene Lebenshaltungskosten (insbesondere Lebensmittel und Mieten!) kaum noch Geld für den Umgang bleibt.

Kindergeld steigt zum 01.01.2021 um 15 Euro

Statt endlich eine angemessene Kindergrundsicherung einzuführen, gibt es zum 01. Januar 2021 nach Willen der CDU/SPD Bundesregierung ein Almosen von 15 Euro Kindergeld mehr pro Kind. Mehr profitieren werden wohl Besserverdienende, da sich der Kinderfreibetrag ebenfalls erhöht.

Kinderbonus: Stimmungmache in der Presse für Elternstreit

Die RP betätigt Sie sich momentan als Sprachrohr eines Lobbyverbandes, dessen Repräsentantinnen sich in der Vergangenheit damit hervorgetan haben, Seminare zur Väterentsorgung für Frauen anzubieten. Es wird bemängelt, dass der Kinderbonus nicht zu 100% an sogenannte Alleinerziehende geht. Die RP macht in ihrem Beitrag Stimmung, damit sich Eltern um den Kinderbonus der Bundesregierung streiten sollen.

Corona Konjunkturpaket: Blendgranate – Keine Entlastung für Unterhaltszahler

Update: Kinderbonus kann doch vom Unterhalt abgezogen werden.

Unterhaltszahlende Eltern gehen mal wieder leer aus. Während die Presse allerorten titelt, dass Familien entlastet werden und im Fokus des Konjunkturpaketes stehen (von 130 Mrd € sind lediglich 4,3 Mrd für den Kinderbonus veranschlagt, also gerade mal ca. 3%) bleiben Unterhaltsverpflichtete weiter in der Falle. Trotz einbrechender Einkommen soll unvermindert voll versteuerter Unterhalt gezahlt werden.

Unterhalt und Corona: nicht von Bundesministerium und Jugendamt verunsichern lassen

Wie wir kürzlich vermerkt hatten, ist die Ansicht weit verbreitet, dass Unterhaltspflichtige auch in der Krise trotz mangelndem Einkommens vollen Unterhalt zahlen müssen. So scheinen z.B. Jugendämter betroffenen Unterhaltszahlern nur Stundungen anbieten zu wollen. Das Bundesministerium verbreitet gar, dass Unterhaltszahler am Existenzminimum vorausschauend Rücklagen hätten bilden können (LOL).

BMFSJF zu Corona: Unterhalt muss auch gezahlt werden wenn kein Geld da ist. Wie soll das gehen?

Einem Beitrag des DLF zufolge hat sich das Familienministerium zum Thema Unterhalt und Coronakrise geäussert. Das BMFSJF habe auf Nachfrage so Stellung bezogen:

"Für schlechtere Zeiten müsse der unterhaltspflichtige Elternteil Rücklagen bilden und diese nun verbrauchen. Möglich sei auch eine Ratenzahlung – und die festgelegte Summe vom Jugendamt prüfen zu lassen."

Bayerische Familienministerin glaubt an unbeflekte Empfängnis bei Trennungseltern.

Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer hat in der Jugend- und Familienministerkonferenz einen Beschluss für eine noch bessere finanzielle Entlastung von (wörtlich) "Ein-Eltern-Familien" bewirkt. Bekanntlich ist diese Form der Elternschaft durch Zeugung seit rund 2020 Jahren aber nicht mehr vorgekommen.

KG Berlin: Dem Kind muss angemessene Kleidung für den Umgang mitgegeben werden – Ordnungsgeld verhängt

Beim Modell einer zahlt, der andere betreut muss dem Kind angemessene Kleidung zur Wahrnehmung des Umgangs mitgegeben werden. Hilfreich ist dabei auch eine gerichtliche, möglichst detailierte Umgangsregelung.

Düsseldorfer Tabelle: Ab 01.01.2020 neue Bedarfssätze und erhöhter Selbstbehalt

Gute Nachricht für getrennt lebende Eltern: Ab dem 1. Januar steigt erstmals seit 2015 der Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle. Nun bleiben dem Unterhaltsverpflichteten laut Tabelle bis zu 1.160,00 Euro. 80 Euro mehr, mit denen man dann vielleicht sogar seinen Kindern mal einen Ausflug oder Spielzeug gönnen kann, sofern diese längst überfällige Erhöhung nicht schon längst von gestiegenen Kosten (Miete!) aufgefressen wurde.

Bundesregierung verschleppt Unterhaltsreform

Trotz vollmundiger Ankündigungen durch die seinerzeitige Justiz bzw. Familienministerin Barley und die noch Familienministerin Giffey kommt die notwendige Unterhaltsreform nicht aus den Startlöchern. Obwohl die Expertenkommission des Ministeriums bereits 2017 abschließend getagt hatte und Vorschläge unterbreitete, können die Ministerien keinen Zeitrahmen für die Umsetzung nennen. Ein Armutszeugnis der Familienpolitik in Deutschland, in der Verantwortung die SPD geführten Ministerien unter Giffey und Lambrecht. Letztere hält es bis dato nicht einmal für notwendig sich zum Thema zu äussern.

Grüne fordern steuerliche Berücksichtigung von Unterhalt nur für Besserverdienende

Katja Keul MdB, Sprecherin für Rechtspolitik und Katja Dörner, MdB, Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik der Grünen fordern in der Summe nur das, was die Rechtsprechung ohnehin bereits vorgibt. Politischer Wille etwas zu ändern zeigt sich nur im Detail und schließt weite Teile der unter der Unterhaltslast leidenden Trennungsfamilien (Auch der Unterhaltsverpflichtete gehört zur Familie!) aus. Statt sich für eine Elternschaft auf Augenhöhe im Sinne der Kinder einzusetzen (Doppelresidenz) planen die GRÜNEN zudem weitere Verschlechterungen für Unterhaltsverpflichtete.

Väteraufbruch fordert Ende der Doppelbelastung von Vätern beim Kindesunterhalt – auch Erziehungsarbeit von Vätern ist etwas wert

Die Vorschläge von Ministerin Giffey gehen teilweise in die richtige Richtung und sind ein wichtiger Schritt zur Lösung gesellschaftlicher Probleme wie sogenannte Alleinerziehende und Kinderarmut. Allerdings beflügeln die unausgegorenen Vorstellungen der Ministerin den Elternstreit um Betreuungszeiten, solange die Doppelresidenz nicht rechtliches Leitbild ist.

Faktencheck Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Obschon immer wieder versucht wird, mit Hilfe unseriöser Berichterstattung Väter als Unterhaltspreller zu diffamieren, werden nun auch in Mainstream Medien wie SPIEGEL und Tagesschau Stimmen laut, die dieses nicht weiter hinnehmen wollen. Thomas Fischer demontiert in seinem Artikel "Explosion der Väterkriminalität?" einen reisserischen Artikel in der FAS und selbst der Faktenfinder der Tagesschau holt die Diskussion um den Unterhaltsvorschuss im Beitrag "Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?" von Andrej Reisin auf den Boden der Tatsachen.

Unterhaltsvorschuss: wer nichts hat, kann nicht zahlen

Pressemitteilung des Bundesvereins

Berlin, 19.02.2019 - von Markus Witt

Sinkende Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss war zu erwarten, da nun auch ältere Kinder betroffen sind, die mehr kosten. Wer aber jetzt schon zu wenig verdient, um den Unterhalt für jüngere Kinder aufzubringen, kann dies später erst recht nicht. Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht einmal für die Versorgung nur eines Kindes ausreichend.

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