Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Mitgliederabend Eltern-Kind-Entfremdung
Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) ist ein emotional aufgeladener Begriff. Zudem wird EKE im derzeitigen öffentlichen Diskurs immer wieder in Frage gestellt und wird bei Rechtsprechung und Gesetzgebung vielfach unberücksichtigt. Wir wollen uns dem Thema sachlich nähern und dabei Begrifflichkeiten und die wissenschaftlichen Grundlagen klären.
EGMR: Kein Umzug der Kinder ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils.
Der EGMR hat im Fall von Kindern mit vorliegender guter Bindung zum Vater geurteilt, dass der Umzug der Kinder ohne seine Zustimmung rechtswiedrig war. Zuvor hatte der Vater in einer vorläufigen Entscheidung die gemeinsame Betreuung der Kinder durch beide Elternteile erstritten. Nachdem dieses mit der Begründung gekippt wurde, die Mutter würde die Kinder ja gut betreuen, verzog die Mutter trotz gemeinsamen Sorgerechts in eine andere Stadt und meldete die Kinder an einer anderen Schule an.
Erste Hilfe bei Trennung
Eine Trennung ist immer schwer. Sind Kinder involviert, kann das traumatische Folgen für diese haben. Für die gesamte Familie können sich dramtische Konsequenzen durch überstürzte Handlungen ergeben. Unser Kurzleitfaden spricht wichtige Themen an.
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Das Hauen und Stechen beginnt: da Finanzminister Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Habeck (GRÜNE) zwar gerne das Füllhorn für die Industrie ausschütten, ist scheinbar kein zusätzliches Geld für unsere Kinder übrig. Das führt zu einem unwürdigen Verteilungskampf u.a. im Einflussbereich des Familienministeriums.
51% der Väter geben an, aus finanziellen Gründen keine Elternzeit nehmen zu können. Aus diesem Grund ist es beschämend, dass in den letzten Jahren zwar viel gefordert wurde, dass Väter mehr Elternzeit nehmen, aber es niemand für nötig gehalten hat, dafür die finanziellen Grundlagen bereitzustellen.
Der erste Vorsitzende von ELTERN BLEIBEN wurde am 17.06.23 im ersten Wahlgang in den Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. gewählt. Markus Koenen vertritt einen Kurs der Verbandserneuerung und hat sich diesbezüglich auch bereits in Köln einen guten Namen gemacht.
Die Tagesschau titelt: Zuhause ist mehr Gewalt eingezogen, ein Anstieg von 9,3 Prozent gegenüber dem Pandemie-Jahr 2021 wäre zu verzeichnen.
"Als Täter werden dem Bericht zufolge Partner, Ex-Partner und Familienangehörige erfasst. Zwei Drittel der Opfer seien Frauen. Die Dunkelziffer sei hoch, weil sich viele nicht trauten, Anzeige zu erstatten."
Der Information entnehmbar ist hiernach, dass im Umkehrschluss ein Drittel der Opfer männlich sind. Anscheinend sind aber auch diese lediglich Opfer von Tätern, Partnern wie Ex-Partnern und Familienangehörigen. Täterinnen? Täter*innen? Genau: Fehlanzeige, im wahrsten Sinne des Wortes.
Eine in Straf- und Familiensachen tätige Richterin des AG Lüdenscheid wurde nun in mehreren Fällen der strafbewehrten Rechtsbeugung überführt und verurteilt. Der BGH hob allerdings das vom LG Hagen verhängte Strafmaß auf, da bei den betreffenden Familiensachen die Rechtsbeugung lediglich durch Unterlassen erfolgte. Die Richterin verbrachte Akten in ihren privaten Keller damit sie diese nicht bearbeiten musste.
Am 03.06.2023 hat nun auch die Landesdelegiertenkonferenz der AsJ (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen)-NRW mit Vertretern aus allen Landesteilen dem Antrag aus Köln ebenfalls mit deutlich qualifizierter Mehrheit zugestimmt!
Neben der alltäglichen, nicht als solche bezeichneten, Entführung von Kindern im Inland (und ohne gemeinsames Sorgerrecht auch darüber hinaus) gibt es noch die schwere und strafbare Form der Entführung ins Ausland.
Am 03. Juni findet in Bonn auf dem Münsteplatz von 10h bis 18h der Selbsthilfetag statt. Hier gibt es Informationen für Betroffene und Angehörige sowie für Beschäftigte im Bonner Gesundheitswesen zu den Themen von A wie Alzheimer bis Z wie Zwangserkrankung. Es wird auch einen Infostand der Kampagne "Genug Tränen!" geben zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung.
Alle Infos zum Selbsthilfetag gibt es hier: https://www.selbsthilfe-bonn.de/content/e421/e6725/
Reformantrag zum Familienrecht, der aus einem Themenabend bei der SPD Köln im Oktober 2022 entstanden ist.
Er wird in der vorliegenden Form gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) sowie der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) aus der Region Köln und Umland getragen. Auch der Vorstand des SPD-Unterbezirks-Köln (also der Vorstand der Kölner SPD) trägt die Antragsinitiative mit!
Trennungseltern erleben immer wieder, wie defizitär unser Familienrechtssystem in Deutschland oftmals ist, wenn es darum geht, Kindern eine gute Beziehung zu beiden Eltern auch nach einer Trennung dauerhaft zu ermöglichen. Dies hat negative Auswirkungen sowohl auf die Kinder, als auch auf die Eltern.



