ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Die meisten betroffenen Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern (42 Prozent) oder bei beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) auf, zehn Prozent bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und weitere neun Prozent in einem Heim, bei Verwandten oder in einer anderen Konstellation.

Trotz dem also alleinerziehende Elternteile nicht die Mehrheit der Eltern ausmachen, treten in diesen Haushalten die Mehrheit der Kindeswohlgefährdungen auf.  

Seit 2012 hat sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen um ca. 24 000 Fälle (63 %) erhöht.

In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung (59 %) hatten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. In über einem Drittel (35 %) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 % der Fälle wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt gefunden. Den Jugendämtern zufolge gab es darunter auch Fälle, bei denen die Betroffenen mehrere dieser Gefährdungsarten - also Vernachlässigungen, psychische Misshandlungen, körperliche Misshandlungen oder sexuelle Gewalt - gleichzeitig erlebt hatten. 2022 traf dies auf 22 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung zu. Dieser Anteil ist seit 2015 kontinuierlich gewachsen, damals hatte er noch bei 16 % gelegen.

Bei dieser erschreckenden Statistik ist zu beachten, dass Eltern-Kind-Entfremdung i.d.R. nicht selbst als Kindeswohlgefährdung von den Jugendämtern registriert wird. Allein ein Teil der Folgen erscheint in der Statistik, die Ursache wird nicht aufgeführt.

Es ist fraglich ob und wann Politik und Jugendämter ihr Augenmerk auf diesen Umstand legen. Eine breite wissenschaftliche Auswertung von Jugendhilfemaßnahmen und Gerichtsentscheidungen erfolgt in Deutschland jedenfalls nicht.