Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Umfangreiche Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts veröffentlicht
Kinder brauchen Schutz vor Gewalt und vor Kontaktabbruch
Der Väteraufbruch für Kinder e. V. hat seine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) und zur Reform des Familienverfahrensrechts (FamFG) veröffentlicht. Der Verband begrüßt den Reformwillen, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Jeden 3. Tag wird ein Kind getötet – durch die Mutter
Ein Vereinsmitglied machte uns auf einen Artikel in der Zeitschrift der GdP aufmerksam. Wir fragen uns wo der Aufschrei in der Öffentlichkeit bleibt.
Erste Hilfe bei Trennung
Eine Trennung ist immer schwer. Sind Kinder involviert, kann das traumatische Folgen für diese haben. Für die gesamte Familie können sich dramtische Konsequenzen durch überstürzte Handlungen ergeben. Unser Kurzleitfaden spricht wichtige Themen an.
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Nach Moldawien, der Ukraine und Italien wurde am 01.02.2022 nun Bulgarien wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt (Pavlovi v. Bulgaria 72059/16). Trotz gerichtlich beschlossenem Umgangsrecht hatten Behörden über Jahre keine Maßnahmen gegen die umgangsboykottierende Mutter ergriffen. Die fachliche und juristische Diskussion in Deutschland zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung ist lange überfällig.
UPDATE: Gibt es wirklich so wenige gute Anwälte? Es kristallisiert sich eine Negativliste heraus... ...mit wenigen Ausnahmen.
Bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist zuweilen die Einschaltung eines Rechtsbeistandes angezeigt oder sogar verpflichtend. In diesem Monat haben wir eine Umfrage gestartet zur Qualität von Anwält*innen. In kürzester Zeit haben sich bereits viele von Euch eingetragen und haben Informationen über ihre Anwält*innen beigetragen. Vielen Dank dafür!
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass selbst Jahre nach einer Adoption das Kind Auskunft gegenüber seiner leiblichen Mutter verlangen kann. Die Mutter habe die Verpflichtung Nachforschungen zu möglichen Vätern zu betreiben.
Mit Beschluss 3 WF 69/21 vom 25.5.2021 hat das OLG Frankfurt eine familienpsychologische Sachverständige von ihren Aufgaben entbunden, weil ihr Name als Referentin im Rahmen der Veröffentlichung eines Weiterbildungsangebots auf der Homepage eines feministischen Vereins aufgeführt wurde.
Im konkreten Fall hatte das Gericht eine Verfahrensverzögerung von 37 Monaten zu verantworten, "so dass die konkreten Auswirkungen der überlangen Verfahrensdauer die Pauschalhöhe als unbillig erscheinen" ließen (lediglich 1.200 € Jahr).
Der Beitrag von Tom Noga im Deutschlandfunk berichtet eindringlich über das Thema Eltern-Kind-Entfremdung und zeigt auf, wie entfremdende Elternteile auch vor dem Vorwurf des Kindesmissbrauchs nicht zurückschrecken, denn dieser ist äusserst erfolgreich. Das Kölner Jugendamt schützt Nichtwissen vor.
Ein neues Jahr, eine neue Regierung, eine neue Zeit!? Die neue Bundesregierung hat sich gebildet und der Jahreswechsel liegt hinter uns. Alle werden also aktiv. Die neuen Minister und Ministerinnen geben Interviews, stellen im Bundestag ihre Pläne vor, setzen Pressemitteilungen ab und twittern, die Lobbygruppen melden sich lautstark und alle wollen aus jedem Wort etwas rauslesen. Gut daran ist natürlich das breite Interesse und das allgemeine Gefühl, dass Veränderung in der Luft liegt. Jetzt ist nicht die Zeit, um nach Misstönen zu suchen und Verrat oder Lüge zu schreien? Hier soll besprochen werden, was positiv aufgefallen ist:
Das Bundessozialkgericht hat entschieden, dass Kindern ein Mehrbedarf zusteht, wenn sie sich bei beiden Eltern aufhalten. Eine pauschale Kürzung des Regelsatzes für Kinder anteilig nach Umgangstagen ist unzulässig.
Bundesjustizminister Buschmann (FDP) kündigt bereits zu Anfang seiner Amtszeit die "größte Familienrechtsreform der letzten Jahrzehnte" an. Nach der Arbeitsverweigerung der letzten Regierungen klingt dieses zunächst positiv. Viele Wähler haben gerade deswegen die FDP gewählt. Was ist nun angekündigt?
Du hast am 06.05.2021 vor dem Bundesgerichtshof das wichtige Urteil zu III ZR 72/20 erstritten. Dafür gebührt Dir der größte Respekt. Wie jeder wissen kann, war der Weg dahin extrem hart und die Geschichte dahinter mit immenser Verzweiflung, Wut und Fassungslosigkeit gepflastert. Du hast nicht nur, wie so viele, ein kafkaeskes Gerichtsverfahren bestreiten müssen, sondern auch erfahren müssen, dass der Beschluss eines Familiengerichtes oftmals das Papier nicht wert ist.



