Nach Moldawien, der Ukraine und Italien wurde am 01.02.2022 nun Bulgarien wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt (Pavlovi v. Bulgaria 72059/16). Trotz gerichtlich beschlossenem Umgangsrecht hatten Behörden über Jahre keine Maßnahmen gegen die umgangsboykottierende Mutter ergriffen. Die fachliche und juristische Diskussion in Deutschland zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung ist lange überfällig.
Der EGMR setzt seine, unter anderen gegen Deutschland in den Fällen Kuppinger I und II manifestierte, Haltung der Notwendigkeit einer zügigen Verfahrensführung und auch Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen fort. Es ist bekannt, dass auch gegen Deutschland weitere Klagen vor dem EGMR wegen Eltern-Kind-Entfremdung anhängig sind. Dies ist allerdings keine Rechtfertigung, erst auf eine Verurteilung Deutschlands zu warten.
Die Erwartungen, die der Gerichtshof an die staatlichen Organe zur Wahrung der Menschenrechte hat, sind über alle vier hier erwähnten Entscheidungen zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung mehr als deutlich formuliert worden. Es ist daher bereits heute aktive Handlungspflicht von Jugendamt und Familiengericht, dieser Pflicht auch nachzukommen.