Blog Kinder Trennung Familienrecht
In Spanien wird - anders als in Deutschland, wo es keine entsprechende Regelung im Gesetz gibt - immer häufiger die Doppelresidenz/Wechselmodell als Betreuungsarangement durch die Gerichte angeordnet. Ein Gericht in Cordoba, Andalusien hat bereits im Jahr 2018 auf Antrag der Mutter sogar angeordnet, dass ein zur umfangreichen Betreuung unwilliger Elternteil verpflichtet ist, erhebliche Betreuungsleistungen (hier: Doppelresidenz) zu übernehmen.
Mit einem Werbespot zum Muttertag verunglimpft der Lebensmittel Einzelhändler EDEKA seine männliche Kundschaft und setzt einen Meilenstein in der sexistischen Werbung. Waren vergangene Spots noch grenzwertig, so werden Väter nunmehr als Erziehungsunfähig dargestellt und dazu benutzt, Mütter in den Himmel zu loben. Das ist keine Werbung sondern rückwärtsgewandter Geschlechterkampf. Väter sind heute anders! Die sozialen Medien quittieren es mit einem Shitstorm.
Der Botschafter der Tschechischen Republik in Deutschland in Kooperation mit der Kanzlei Rudolph in Koblenz lädt ein:
Resolution des Europarats Nr. 2079 vom 02.10.2015 - Was nun?
Download Einladung und Programm
Jetzt anmelden per
Die ehemalige SPD-Frauenministerin Barley kandidiert unter dem Motto "Für ein Europa der Frauen". Nachdem Sie auch dieses Jahr unreflektiert über den sogenannten Gender Pay Gap twitterte, outete sie sich auch auf der Buchmesse als bekennende Feministin. Auch hier stellt Barley Frauenrechte weiter unreflektiert als Kern der Gleichberechtigung dar, ohne darauf einzugehen, dass Männer, insbesondere Väter ebenfalls in unserer Gesellschaft diskriminiert werden.

Wir gehen wieder eine Etappe auf dem Natursteig Sieg von Schladern aus.
Wie eine Internationale Studie welche im „Journal of Social Policy“ veröffentlicht wurde mit Bezug auf Deutschland feststellt, verhindert gezahlter Unterhalt keinesfalls Kinderarmut. Dadurch, dass der Kindesunterhalt komplett auf Sozialleistungen angerechnet wird, verbleiben die meisten Kinder in der Armutsfalle. Letztlich behält der Staat den für die Kinder gedachten Betrag ein, um die mangelnde Leistungsfähigkeit der sogenannten Alleinerziehenden auszugleichen.
Damit niemand verunsichert wird: Selbsthilfegruppe und Workshops finden weiterhin statt. Auch die Vatertagswanderung wird wie geplant stattfinden. Über weitere organisatorische Maßnahmen wird die nächste Mitgliederversammlung diskutieren.
In der Zusammenfassung sind folgende Punkte als Ergebnis festzuhalten:
- Der Vorschlag des Vorstands die Satzung zu ändern hat trotz ausführlicher Diskussion nicht die nötige 2/3 Mehrheit bekommen.
- Die Mitgliederversammlung des Kreisverein Köln hat dem Vorstand das Vertrauen ausgesprochen und den Bundesverein aufgefordert den Vereinsausschluss von Hartmut Wolters zurückzuziehen. Weiters hat die Mitgliederversammlung die Schiedskommission angerufen.
- Der Vorstand ist zurückgetreten bzw. hat dieses angekündigt.
- Der Bundesvorstand vertreten durch Markus Witt hat keine Aussagen zu den von der Mitgliederversammlung getroffenen Beschlüssen (s.o.) gemacht.
- Die Bundesgeschäftsstelle vertreten durch Rüdiger Meyer-Spelbrink hat angekündigt sich um eine Einladung zu einer neuen Mitgliederversammlung zu kümmern, bei der ein neuer Kreisvorstand gewählt werden kann.
- Die Leitung der Selbsthilfegruppe wird die Selbsthilfegruppe weiterführen.
Gesetzlich ist geregelt, dass jede Person sich im familialen Verfahren sowohl vor den Ämtern als auch vor Gericht (Ausnahme: alle Angelegenheiten, in denen eine Entscheidung mit Finanzen zu tun hat) durch einen Beistand begleiten lassen kann. RichterInnen suchen in Sachen Beistand nach §12 FamFG den Konsens unter den Beteiligten und fragen deshalb meist in der Runde nach, ob Einverständnis besteht. Das gibt eigentlich der §12 nicht her.
25 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderechte und über 20 Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte später dümpelt in Deutschland die Korrektur des Familienrechts weiter vor sich hin. Keine der letzten Ministerinnen kam bisher über die halbherzige Ankündigung von Reformen hinaus.



