Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Im Deutschen Bundestag und am 23. Mai in Karlsruhe wird aus diesem Anlass gefeiert. Das Grundgesetz sollte seinerzeit die Grund- und Menschenrechte schützen. Aus Sicht von Vätern und Kindern ist das aber bisher nicht umgesetzt worden. Im Gegenteil.
So versprach man mit dem Grundgesetz in Art. 3 Abs. 2 die Diskriminierung von Mann und Frau abzuschaffen. Bis dato konnten wir das in Bezug auf Väter nicht beobachten. Trotzdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland bereits mehrfach verurteilt hat und das Bundesverfassungsgericht dadurch zu Korrekturen in der eigenen Rechtsprechung gezwungen wurde, mitunter auch der Gesetzgeber gezwungen war die Menschenrechte von Kindern umzusetzen, bestehen wissentlich noch immer gravierende Mängel in Deutschland.
So ist der uneheliche Vater immer noch gezwungen, einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht unter erheblichen Kosten bei Gericht zu stellen, wenn die Mutter keine Zustimmung erteilt. Dieses erfüllt nach wie vor – trotz entsprechender Weisung des Europäischen Gerichtshofes an den Gesetzgeber in Deutschland – den Tatbestand der Diskriminierung von Vätern.
Aus Art. 6 Grundgesetz resultiert ein Recht der Kinder durch beide Elternteile betreut und erzogen zu werden, was durch die UN-Kinderrechtekonvention und durch Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention ebenfalls garantiert werden soll. §1671 BGB hebelt diese Grund- Menschenrechte aus und senkt die Eingriffsschwelle von Gerichten bzw. des Staates auf rechtswidrige Weise soweit ab, das marginale Gründe den weitgehenden oder kompletten Ausschluss eines Elternteils zur Folge haben. § 1671 BGB verstößt gegen Grund- und Menschenrechte und gehört abgeschafft!
Das Bundesverfassungsgericht, als Grundrechte wahrendes Organ in Deutschland, hat im Bereich des Familienrechtes versagt.
Bereits mehr als 20 mal wurde Deutschland im Bereich Familienrecht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, sei es wegen fehlenden Rechtsmitteln im Familienrecht, sei es wegen Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot usw. Diese Verurteilungen waren notwendig, weil Deutsche Richter aller Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht, die Tragweite der durch das Grundgesetz garantierten Menschenrechte entweder ignorieren oder nicht einschätzen können.
Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, eine Reform des Familienrechtes unverzüglich anzugehen. Die dafür zuständigen SPD Justiz- und Familienministerinnen (Schwesig/Barley/Giffey) haben es allerdings nicht geschafft, über Ankündigungen vor Wahlen hinauszukommen. So ist auch die Veröffentlichung der seinerzeit in Auftrag gegebenen PETRA-Studie zu Doppelresidenz/Wechselmodell seit Jahren überfällig. Nicht dass es nicht genügend internationale Studien zum Thema gäbe...
So wird auch der FDP Vorstoß zur Doppelresidenz voraussichtlich keinen Erfolg haben. Europa wird also wieder Deutschland unter Druck setzen müssen um das anscheinend inzwischen angestaubte, sich im Vorruhestand befindliche Grundgesetz mit Leben zu erfüllen.
Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls schaut auf eine lange Geschichte des Unrechts zurück. Eine Entschuldigung oder eine Anerkennung des eigenen Versagens wird man vergeblich von dort höhren.