Der Väteraufbruch berät auch nicht heterosexuell ausgerichtete Eltern. Auch bei Regenbogenfamilien gibt es nach Trennung nicht selten Streit ums Kind. Gerade hier sind die Familienkonstellationen vielfältig und werden rechtlich kaum abgebildet.
Beispiele sind gemischt geschlechtliche Konstellationen in denen Schwule (Paare) mit Lesben Kinder zeugen und diese dann gemeinsam erziehen, zuweilen sogar zusammen wohnen. Dabei kann es allerdings vorkommen, dass das Zusammenleben nicht mehr funktioniert und sich die Frage nach einer für das Kind günstigen Lösung stellt.
Fallkonstellationen in denen der Schwule Vater, welcher mit einem Lesbischen Paar ein Kind gezeugt hat, mitunter bereits vor oder nach der Geburt des Kindes ausgegrenzt wird sind uns bekannt. Dabei kann der Mann im Verhältnis zum Kind als rechtlos darstehen, da eine Vaterschaft im Widerspruch zu den Grundrechten nicht automatisch mit der Geburt besteht. Oder der "Erzeuger" wird nur ausgenutzt zur Familienfinanzierung, bekommt aber sein eigenes Kind nicht zu sehen.
Auch für das lesbische Paar kann eine Trennung mit den gleichen Folgen einhergehen wie bei heterosexuellen Paaren. Die eine versucht die andere auszugrenzen, sich Vorteile zu verschaffen, das Kind zu beeinflussen etc., die andere steht dem Hilflos gegenüber.
Steht beim lesbischen Paar zumeist fest wer die Mutter ist, kann das beim Schwulen Paar weitaus komplizierter werden, sofern der Kinderwunsch überhaupt realisiert werden konnte.
Gerade homosexuellen Eltern schlägt dann eine Welle der Unverständnis entgegen, die die Situation nicht einfacher macht. Aus dem Blickwinkel des Kindes ist das Problem dann gleich: Es wird nach herrschender Denkweise eine wichtige Bezugsperson verlieren. Dieses gilt es jedoch zu verhindern.