Einem Beitrag des DLF zufolge hat sich das Familienministerium zum Thema Unterhalt und Coronakrise geäussert. Das BMFSJF habe auf Nachfrage so Stellung bezogen:
"Für schlechtere Zeiten müsse der unterhaltspflichtige Elternteil Rücklagen bilden und diese nun verbrauchen. Möglich sei auch eine Ratenzahlung – und die festgelegte Summe vom Jugendamt prüfen zu lassen."
Das ist unserer Erfahrung nach eine äusserst bedenkliche Haltung. Bleibt doch dem/der Unterhaltspflichtigen meist nur der Selbstbehalt. Dieser ist regelmäßig so bemessen, dass kaum der Umgang mit Kindern durchführbar ist. Die Bildung von Rücklagen oder eine Ratenzahlung ist diesen Eltern schlichtwegs unmöglich.
Auch die Empfehlung, sich zwecks Berechnung des Unterhalts an das Jugendamt zu wenden sollte man nicht ernst nehmen. Vielmehr ist es unserer Erfahrung nach tunlichst zu vermeiden in dieser Hinsicht auf das Jugendamt zu vertrauen. In der Regel werden durch die Fachabteilungen der Jugendämter Mehrbedarfe und erhöhte Umgangskosten nicht berücksichtigt, sodass Elternteile hier unter Androhung von Gerichtsverfahren genötigt werden, existenzbedrohende Urkunden zu unterschreiben.
Die Familienpolitik in Deutschland zeigt sich mal wieder gegenüber ausgegrenzten Elternteilen von ihrer menschenverachtenden Seite. Dabei ist man gut beraten sich dagegen zur wehr zu setzen.