Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
DJI: Gemeinsame Betreuung von Kindern führt zu höherer Erwerbstätigkeit von Müttern.
Wer hätte das gedacht: Wenn Eltern nach der Trennung die Kinder gemeinsam betreuen, Können Mütter mehr Erwerbstätig sein. Es verwundert, das beim derzeitigen Fachkräftemangel und dem demographischen Wandel noch niemand darauf gekommen ist.
EGMR: Kein Umzug der Kinder ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils.
Der EGMR hat im Fall von Kindern mit vorliegender guter Bindung zum Vater geurteilt, dass der Umzug der Kinder ohne seine Zustimmung rechtswiedrig war. Zuvor hatte der Vater in einer vorläufigen Entscheidung die gemeinsame Betreuung der Kinder durch beide Elternteile erstritten. Nachdem dieses mit der Begründung gekippt wurde, die Mutter würde die Kinder ja gut betreuen, verzog die Mutter trotz gemeinsamen Sorgerechts in eine andere Stadt und meldete die Kinder an einer anderen Schule an.
EuGH zu DSGVO: Illegale erworbene Beweismittel können vor Gericht eingesetzt werden
Wie der EUGH kürzlich urteilte, können auch illegal unter Verstoß gegen die DSGVO erlangte Beweise durch Richter genutzt werden.
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Seit einiger Zeit wird von Lobbygruppen in der Öffentlichkeit versucht, den Gewaltbegriff im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren unter Missbrauch der Istanbul-Konvention einseitig geschlechtsbezogen auszulegen. Dabei wird gleichzeitig versucht darzustellen, dass der Begriff Eltern-Kind-Entfremdung von (natürlich gewalttätigen) Vätern dazu benutzt wird, um mit Hilfe von willfährigen Gerichten Müttern die Kinder zu entziehen. Eine aktuelle Studie weist dieses transparent und replizierbar zurück.
Wie das ARD-Politikmagazin Report Mainz nach eigenen Recherchen festgestellt hat, leidet die Arbeit der Jugendämter auch weiterhin unter starkem Personalmangel. In der Vergangenheit hatten u.a. in Köln Mitarbeiter vor dem Rathaus gegen die desolaten Verhältnisse protestiert.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat empfohlen, dass die Petition zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung dem Bundestag zum Beschluss vorgelegt wird. Damit ist die erste Etappe der Kampagne geschaft!
Das Angebot einer regelmäßigen Selbsthilfegruppe im Café Frauenzimmer, Keltenstrasse 23, in Aachen (Vaalserquartier) bieten wir leider nicht mehr an. Väter und Mütter mit Beratungsbedarf können an der Selbsthilfegruppe in Köln teilnehmen. Diese findet statt an jedem 1. Dienstag im Monat um 19:00 Uhr im FamilienForum Köln-Agnesviertel und an jedem 3. Dienstag im Monat um 19:00 Uhr online über ZOOM. Details dazu findet ihr unter Termine auf unserer website.
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 02.10.2023 - 10 WF 162/23 -
Wird der Umgang kurzfristig verhindert, indem der Elternteil bei dem sich das Kind überwiegend aufhällt ohne Einverständnis des anderen Elternteil in Urlaub fährt, liegt ein Verstoß gegen die gerichtliche Umgangsregelung vor.
Während die von einflussreichen Lobbyverbänden gesteuerte hiesige Politik (die Bundesfamilienministerin gehört dem VAMV an) die Doppelresidenz nach wie vor verhindern will, deutet sich an, dass die eher konservative Schweiz Deutschland rechts überholen könnte.
Jugendamt und Verfahrenspfleger hatten darauf hingewiesen, dass die Mutter das Kind beeinflusste und den Umgang ablehnte. Trotzdem hatte das OLG den Umgang ohne weitere Anhörung des Kindes und ohne ein von den Fachprofessionen gefordertes Gutachten für Monate ausgesetzt. Auch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 373/20) hatte daran nichts beanstandet. Die Bundesregierung beantragte die Abweisung der Klage.
Der Staat handelt besonders großzügig, wenn er Geld aus den Taschen von anderen verteilt. So steigen zum 01.01.2024 im Vergleich zu 2022 die Unterhaltssätze um 20%, wie der ISUV feststellt. Wie üblich steigen die Freibeträge der Unterhaltsverpflichteten nicht mit.
Der efkir hat eine recht umfangreiche Dokumentation der Tagung am 16.09.23 veröffentlicht. U.a. mit den Vorträgen von Dr. Rücker und Dr. Serafin.
Der neue Väterreport zeigt, dass sich Väter viel stärker als früher eine Übernahme von Aufgaben in der Familie wünschen. Jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich wird dieses durch ökonomische Zwänge und mangelhafte rechtliche Rahmenbedingungen behindert.



