ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Rechtsprechung

Gerichtskosten in Umgangsverfahren ggf. steuerlich absetzbar

Wir raten dazu Kosten für Umgangs- und ggf. auch Sorgerechtsverfahren bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Bei zu erwartendem, ablehnendem Bescheid des Finanzamtes muß dann Widerspruch eingelegt werden. Christian Weber berichtet dazu unter genaueres

 https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/prozesskosten-fuer-einen-kernbereich-des-menschlichen-lebens_166_453418.html

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