Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
DJI: Gemeinsame Betreuung von Kindern führt zu höherer Erwerbstätigkeit von Müttern.
Wer hätte das gedacht: Wenn Eltern nach der Trennung die Kinder gemeinsam betreuen, Können Mütter mehr Erwerbstätig sein. Es verwundert, das beim derzeitigen Fachkräftemangel und dem demographischen Wandel noch niemand darauf gekommen ist.
EGMR: Kein Umzug der Kinder ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils.
Der EGMR hat im Fall von Kindern mit vorliegender guter Bindung zum Vater geurteilt, dass der Umzug der Kinder ohne seine Zustimmung rechtswiedrig war. Zuvor hatte der Vater in einer vorläufigen Entscheidung die gemeinsame Betreuung der Kinder durch beide Elternteile erstritten. Nachdem dieses mit der Begründung gekippt wurde, die Mutter würde die Kinder ja gut betreuen, verzog die Mutter trotz gemeinsamen Sorgerechts in eine andere Stadt und meldete die Kinder an einer anderen Schule an.
EuGH zu DSGVO: Illegale erworbene Beweismittel können vor Gericht eingesetzt werden
Wie der EUGH kürzlich urteilte, können auch illegal unter Verstoß gegen die DSGVO erlangte Beweise durch Richter genutzt werden.
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Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat am 24.02.2025 in einem Offenen Brief an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier darum gebeten, das jüngst verabschiedete Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Unser Bundesverband kritisiert, dass das Gesetz gewaltbetroffene Männer, nicht-binäre Personen sowie Kinder, die bei ihren Vätern leben, systematisch ausschließt und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) verstößt.
Viele Jugendämter sind so überlastet, dass sie den Kinderschutz nicht mehr gewährleisten können. Das ist das Ergebnis einer Umfage des WDR, an der sich 300 Jugendamtsleitungen aus ganz Deutschland beteiligt haben.
Über dieses Thema berichtet der WDR seit dem 08.01.2025 auch in Hörfunk und Fernsehen. Die ARD Story “Jugendämter in Not: Kinder in Gefahr?” von Berit Kalus und Katharina Wolff ist seit dem 08.01.2025 in der ARD Mediathek zu sehen.
Als Reaktion darauf fordern diverse NRW Landespolitiker Konsequenzen. Dabei ist die katastrophale Situation seit langem bekannt. Getan wird nichts. Im Gegenteil. Nur wenige Jugendamtsmitarbeitende trauen sich über die tatsächliche Situation an ihrem Arbeitsplatz bei einem öffentlichen Arbeitsgeber zu berichten. Viele Mitarbeitende schweigen in der Öffentlichkeit, weil sie Angst vor einer Kündigung oder anderen Sanktionen haben.
Wir, der Kölner Vorstand, wünschen ein gesundes und gutes Jahr 2025 und allen Eltern eine gute Beziehung zu ihrem Kind oder ihren Kindern!
Der Karlsruher Kreisverein des VAfK e.V. bietet heute ab 20:00 Uhr ein digitales Silvester-Treffen an für getrennte Elternteile, die sich ohne ihre Kinder einsam fühlen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei und sowohl für Mitglieder und als auch interessierte Nichtmitglieder gedacht, eben für Mütter und Väter.
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Am 17.12.2024 laden wir herzlich ein in die Gaststätte Berrenrather, Berrenrather Str. 330 in 50937 Köln. Ab 19:00 Uhr möchten wir in weihnachtlicher Atmosphäre zusammen das Buffet und das ein oder andere Kölsch (oder Softgetränk) genießen.
Eltern, die nach einer Trennung Weihnachten ohne ihr Kind verbringen müssen, können sich sehr einsam fühlen. Diesen Eltern soll in weihnachtlicher Atmosphäre gezeigt werden, dass sie nicht alleine sind und wie sie über die Feiertage kommen können.
Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
Hiermit laden wir, als Vorstand des Verein Eltern bleiben | Bündnis von Müttern und Vätern, Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.,
herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung am
Datum: 19. November 2024
Uhrzeit: 19:00 bis ca. 22:00 Uhr
Ort: Naturfreundehaus Köln-Mitte, 50672 Köln, Franz-Hitze-Str. 9
Der Sozialausschuss der Stadt Köln hat am 10.10.2024 doch entschieden, dass unsere Selbsthilfegruppe für das Jahr 2024 mit 1.500 € gefördert wird.
Selbsthilfegruppe nicht förderwürdig?
Die Stadt Köln fördert jährlich Selbsthilfegruppen im Sozialbereich. Auch unsere Selbsthilfegruppe wird seit vielen Jahren unterstützt. Aus uns nicht bekannten Gründen sollen wir im Jahr 2024 nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung soll am 10.10.2024 fallen.



