Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
EGMR: Kein Umzug der Kinder ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils.
Der EGMR hat im Fall von Kindern mit vorliegender guter Bindung zum Vater geurteilt, dass der Umzug der Kinder ohne seine Zustimmung rechtswiedrig war. Zuvor hatte der Vater in einer vorläufigen Entscheidung die gemeinsame Betreuung der Kinder durch beide Elternteile erstritten. Nachdem dieses mit der Begründung gekippt wurde, die Mutter würde die Kinder ja gut betreuen, verzog die Mutter trotz gemeinsamen Sorgerechts in eine andere Stadt und meldete die Kinder an einer anderen Schule an.
EuGH zu DSGVO: Illegale erworbene Beweismittel können vor Gericht eingesetzt werden
Wie der EUGH kürzlich urteilte, können auch illegal unter Verstoß gegen die DSGVO erlangte Beweise durch Richter genutzt werden.
Fachbuch erschienen: Eltern-Kind-Entfremdung – Wissensstand und Kontroverse im Fachdiskurs
UPDATE Herausgegeben von Marc Serafin, Hildegund Sünderhauf. Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung ist eine oft unerkannte Form familiärer Gewalt mit erheblich belastenden Auswirkungen auf die ganze Familie. Für entfremdete Kinder und Eltern können tiefgreifende Traumata damit verbunden sein.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
Kinder machen viel Freude, kosten aber auch richtig viel Geld. Bis die zukünftigen Beitragszahler mal das Haus verlassen haben, akkumulieren sich durchschnittlich über 170.000 und mehr Euro. Dieses Engagement wird Eltern nicht ausreichend auf die Rente angerechnet.
Bald ist es wieder soweit, Heiligabend steht vor der Tür. Und wenn sich in vielen Familien und besonders bei den Kindern täglich die Vorfreude auf die Feiertage steigert, macht sich bei vielen sich allein fühlenden Elternteilen das unwohle Gefühl breit, diesen besonderen Abend evtl. alleine erleben zu müssen.
Mit dem Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 57) hatte der 20. Deutsche Bundestag einen Schutzanspruch geschaffen, der Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“ definiert. Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen. Das verstößt offenkundig gegen die Gleichheitssätze (Art. 3 Grundgesetz) sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.
Die siebte internationale Konferenz des International Council on Shared Parenting (ICSP) zum Thema "Shared Parenting - Challenges and Opportunities" (Herausforderungen und Chancen des Wechselmodells) findet vom 3. bis 6. Dezember 2025 in Lissabon statt. Konferenzsprachen sind Englisch und Portugiesisch (mit teilweiser Simultanübersetzung).
Am 25.11.2025 fand unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung statt. Markus Koenen und Michael Niegel wurden für weitere 2 Jahre in den Vorstand gewählt. Als neues Vorstandsmitglied begrüßen wir Frank Sagel, unser langjähriges Vereinsmitglied, im Kölner Vorstand.
Im vorliegenden Fall hatte die Mutter dem Vater wiederholt über Jahre Sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Das Kind wurde im Verlauf mehrfach untersucht und befragt, ohne dass sich Verdachtsmomente ergaben.
Der Väteraufbruch e. V. Bundesverein veranstaltet aktuell einen neuen Online-Fachvortrag zum Thema Eltern-Kind-Bindung im Kreuzfeuer der Fachwelt.
Neue Abendseminartermine von und mit Franzjoerg Krieg. Bitte nehmt bei Interesse direkt Kontakt zu Franzjoerg auf.
Nach § 1600 Absatz 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann ein Mann, der biologischer Vater eines Kindes ist, die Vaterschaft eines anderen Mannes, der bisher im rechtlichen Sinne der Vater des Kindes war, anfechten. Dies war bisher nicht möglich, wenn zur Zeit der Anfechtung zwischen dem betroffenen Kind und dem Vater im Rechtssinne eine sogenannte sozial-familiäre Beziehung bestand. Mit Urteil vom 9. April 2024 hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet.
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat am 24.02.2025 in einem Offenen Brief an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier darum gebeten, das jüngst verabschiedete Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Unser Bundesverband kritisiert, dass das Gesetz gewaltbetroffene Männer, nicht-binäre Personen sowie Kinder, die bei ihren Vätern leben, systematisch ausschließt und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) verstößt.



