Identifikationsfigur
Auch Alleinerziehende haben das Recht, durch eine Umgangsregelung entlastet zu werden
Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder e.V. (Bundesverein):
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 743/21 vom 17.02.2021
Abschied von Jan Piet de Man
Er verstarb viel zu früh am Abend des 11. November. Über viele Jahrzehnte hat er sich als Dipl.-Psychologe, Mediator und Wissenschaftler für Trennungskinder und die paritätische Doppelresidenz eingesetzt. An der belgischen Kindschaftsrechtsreform 2006 mit Einführung der Doppelresidenz als Regelfall war er maßgeblich beteiligt.
Karnevalszeit
Aan all Moralapostel un Sexismusdebattierer,
m'r schlage ratzekal jegliche Abkehr vun deutscher Kultur us! M'r sin Kölle un blieve och esu!
Aschermittwoch es am 06.03.2019. Eesch DANN!! weed d'r Hoppeditz bejrave. Ävver Kölsche blieve emmer Jeckich!
Gerd Riedmeier
Gerd Riedmeier, gebürtiger Münchner und seit einigen Jahren in Wasserburg am Inn lebend, ist zertifizierter Mediator und 1. Vorsitzender der geschlechterpolitischen Initiative Forum Soziale Inklusion e.V. (FSI).
Er vertritt ein modernes, gleichberechtigtes und paritätisches Familienbild, bei dem Familie systemisch und ganzheitlich gesehen werden kann, unabhängig vom Ehestand. Dabei versucht er, die legitimen Positionen und Forderungen von Jungen, Männern und Vätern konkret in die Politik zu bringen.
Zum Tod von Herbert Greipl: Pionier der Väterbewegung am 30.09.2017 verstorben
Lieber Herbert Greipl,
als ich heute die Nachricht von Günther Mühlbauer las, dass Du uns vor zwei Wochen endgültig verlassen hast, konnte ich nur hoffen, dass Du trotz Deiner schweren Krankheit noch ein paar Monate in Deiner Wahlheimat verbringen konntest.
Ich weiß nicht, wann wir uns das erste Mal begegnet sind, aber zwei Jahrzehnte ist das bestimmt her. Deine Stimme im Konzert der ausgegrenzten Väter war nicht immer populär, aber immer authentisch und von einer Kenntnis untermauert, die Du in der Welt erworben hast.
Bundesweite DEMO: Allen Kindern beide Eltern!
Jetzt schon spenden für die
Bundesweite DEMO:
Allen Kindern beide Eltern!
am 09.06.2018 von 13 bis 18 Uhr
Köln, Bahnhofsvorplatz
Klagelied eines Vaters
.Klagelied eines Vaters - Kindesentführung ist legal in Deutschland
Frei nach Joseph von Eichendorff
Markt und Straßen stehn verlassen,
Still erleuchtet jedes Haus,
Sinnend geh’ ich durch die Gassen,
Alles sieht so festlich aus.
„Ehe für alle“ – und Frauen als Väter
§ 1592 Nr. 1 BGB bestimmt, dass Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. (...) Die Frau der Mutter muss wie ein Mann iSd Norm und damit als Vater des Kindes behandelt werden.
Entfremdung
Als eine der größten Gefahren für Kinder wurde weltweit die sogenannte Entfremdung von ihren Bindungspersonen, erkannt.
Kinder benötigen für ihr gesundes Heranwachsen ein gutes Vertrauen in ihre Eltern und in die Gesellschaft.
Daher gilt weltweit die Entfremdung und der Verlust des Urvertrauens zu den Eltern bzw. zu den wichtigsten Bindungspersonen als eine der größten Gefahren für Kinder.
Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Justiz hat die Gefahr der Entfremdung erkannt und klärt mit folgenden Worten auf: "Eine wichtige Aufgabe ist, entsprechend dem Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen einer Entfremdung des Kindes zu einem der Elternteile entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang haben die Erkenntnisse über das von dem amerikanischen Psychologen Gardner beschriebene sog. "Parential Alienation Syndrom (PAS)" - wörtlich übersettzt "Elterliches Entfremdungssyndrom" in Deutschland große Resonanz gefunden, so dass von einem entsprechenden Problembewußtsein in der Praxis ausgegangen werden kann."
(siehe Bundesministerium der Justiz, "Das Kinderschaftsrecht", Seite 26ff, September 2016, kostenlose Informationsbroschüre)
Seit langem wird beobachtet, wie mit steigender Tendenz Elternteile versuchen, ihr Kind zu schädigen indem sie es von dem anderen Elternteil entfremden.
Bei der sogenannten Entfremdung verliert das Kind eine der wichtigsten Bindungspersonen in seinem Leben.
Willkürliche Umgangsverweigerung und Umgangsverhinderung durch ein Elternteil, ist als Warnsignal zu betrachten und deutet auf umfangreicheres Fehlverhalten und auf u.U. tiefliegende psychologische Probleme des betreuenden Elternteils.
Psychologische Probleme des betreuenden Elternteils werden zu Lasten der heranwachsenden Kinder ausgelebt.
Häufig können die Probleme des betreuenden Elternteils sogar zu traumatischen Prägungen der Kinder führen.
Die ersten Hinweise auf ein Fehlverhalten von betreuenden Elternteilen sind zu erkennen, wenn der betreuende Elternteil versucht den anderen Elternteil auszugrenzen.
Meist sind es anfangs nur kleine Nadelstiche, die gesteigert werden, bis sie schließlich in unbegründeten Anträgen auf Alleinsorge münden - Vermutungen auf fehlende Bindungstoleranz treten auf. Spätestens dann ist erkennbar, dass die betreuenden Elternteile nicht die Interessen der Kinder vertreten sondern gegen das Kindeswohl handeln.
Es treten unverarbeitete psychologische Probleme der betreuenden Elternteile in den Vordergrund und lassen diese betreuenden Elternteile zum Nachteil und auf Kosten der von ihnen betreuten Kinder handeln. Ein solches Verhalten von betreuenden Elternteilen ist durchaus als krankhaft einzustufen.
Ärzte und Therapeuten unterscheiden verschiedene Konstellationen in denen sich die Probleme des betreuenden Elternteils zeigen können.
Die Entfremdung entwickelt sich, wenn das Kind - bewußt oder unbewußt - vom betreuenden Elternteil in einen Loyalitätskonflikt getrieben wird.
Wenn das Kind Anfangs noch äußert, mit dem nicht betreuenden Elternteil in Kontakt bleiben zu wollen, werden diese Kontakte durch den betreuenden Elternteil massiv behindert und das Kind entwickelt Schuldgefühle. Das Kind wird durch den betreuenden Elternteil verstärkt reglementiert und wird häufig in die Rolle eines Partnerersatzes gedrängt.
Kontakte des Kindes zum nicht betreuenden Elternteil, können beim betreuenden Elternteil panikartige Verlustängste auslösen. Regelmäßig werden dann Umgangstermine willkürlich abgesagt und verhindert.
Dem Kind wird durch die Entfremdungsstrategien vom betreuenden Elternteil ein negatives Bild des nicht betreuenden Elternteils vermittelt.
Es beginnt ein Loyalitätskonflikt, der schließlich in schweren psychischen Störungen des Kindes kumuliert.
Die Symptome sind deutlich erkennbar und inzwischen bei Kindern im Trennungskontext weit verbreitet.
Die betreuenden Elternteile erkennen zumeist nicht, dass sie selber die Verursacher der Störungen der Kinder sind.
Betreuende Elternteile die eine Entfremdung versuchen, stellen sich oftmals selber als die Opfer dar, werten den anderen Elternteil ab, lehnen Vermittlungsbemühungen ab, versuchen Kontakte zum anderen Elternteil zu vermeiden.
Fachkräfte, Therapeuten und Ärzte werden oftmals gezielt als Helfer einbezogen. Oftmals ist das Agieren des entfremdenden Elternteils derartig geschickt, undurchschaubar und überzeugend, dass erst bei dauerhafter Beobachtung der Entwicklung und der Indizien, die Täuschungsversuche und Schädigungsversuche, erkannt werden können.
Entfremdende Elternteile benötigen tatsächlich Unterstützung und Zuwendung. Dies kann jedoch nicht in Form von Ausgrenzung und Entfremdung zu Lasten betroffener Kinder erfolgen.
Oftmals basiert das entfremdende Verhalten des betreuenden Elternteils lediglich auf Projektionen. Real ist hingegen das Destruktive und Unmoralische des entfremdenden Handelns.
Ob dem entfremdenden Elternteil mit einer Borderline-Therapie geholfen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
In jedem Fall ist bei Verdacht auf Umgangsverhinderung, schnellst möglich eine psychologische Betreuung und Begutachtung des betreuenden Elternteils zu erwägen.
Insofern ist der Tatbestand der Umgangsverhinderung nicht nur als Ordnungswidrigkeit mit Ordnungshaft und Ordnungsgeldern zu verfolgen, sondern auch als deutlicher Warnhinweis an Jugendämter und Professionen zu verstehen, eine intensive Beobachtung des auffällig gewordenen umgangsverhindernden Elternteils anzustreben und gegebenenfalls die Übertragung des Sorgerechts auf den anderen Elternteil anzustreben.
Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Justiz klären deutlich auf, dass Kinder das Grundrecht auf Umgang mit beiden Elternteilen haben. Die UN-Kinderrechtskonvention definiert sogar das Kindeswohl über den Umgang: "Es ist grundsätzlich gegen die Interessen und gegen das Wohl des Kindes, wenn der Umgang mit einem Elternteil verhindert wird."
Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Justiz erläutern: "Das eigene Umgangsrecht des Kindes entfaltet... Signalwirkung für den Elternteil, der den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil verhindern will. Diesem Elternteil wird damit deutlich vor Augen geführt, dass er nicht lediglich das Recht des anderen Elternteils, sondern vielmehr auch das Recht des Kindes vereitelt und damit grundsätzlich nicht im Interesse seines Kindes handelt.
Verstößt ein Elternteil durch Umgangsverhinderung in schwerwiegender Weise gegen seine Loyalitätspflicht, so kann dies... aus Gründen des Kindeswohls... Anlass geben, ihm das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen und auf den anderen Elternteil zu übertragen."
(siehe Bundesministerium der Justiz, "Das Kinderschaftsrecht", Seite 30, September 2016, kostenlose Informationsbroschüre)
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Kindschaftsrecht.pdf?__blob=publicationFile
In Deutschland gibt es leider immer noch Fachkräfte, bei denen das Verantwortungsgefühl für Kinder nur gering ausgeprägt ist.
Daher kann immer wieder das Ignorieren der Gefahren von Entfremdungen und das Ignorieren der weltweit eindeutigen Forschungsergebnisse, bei unqualifizierten Fachkräften angetroffen werden.
Anmerkung:
Unter dem Begriff Entfremdung werden 2 Symptomkomplexe zusammen gefasst.
Zum einen die krankhafte Form der Entfremdung, wenn das Kind in einer Atmosphäre groß wird, in der der abwesende Elternteil herabgesetzt und ausgegrenzt wird. Das Kind, das beide Elternteile lieben möchte, wird vom betreuenden Elternteil so erzogen, dass es den abwesenden Elternteil ablehnt und die Ablehnung des abwesenden Elternteils durch den betreuenden Elternteil in die eigene Empfindungs- und Gefühlswelt übernimmt und diesen ebenso ablehnt, obwohl es keine schlechten Erfahrungen mit dem umgangsberechtigten Elternteil gemacht hat. Dann spricht man vom Entfremdungssyndrom. Das Kind, das loyal gegenüber Mutter und Vater sein möchte, muss einseitig die Loyalität gegenüber dem entfremdeten Elternteil aufgeben. Es lernt, den abwesenden Elternteil zu hassen, weil der betreuende Elternteil den Ex-Partner hasst.
Zum anderen die einfache Entfremdung, umgangssprachlich auch fremdeln genannte, ist ein völlig normaler Vorgang. Wenn das Kind seinen abwesenden Elternteil nur alle 14 Tage sieht, fremdeln Elternteil und Kind, man muss sich erst wieder aneinander gewöhnen. Man hat sich ein Stück weit auseinander gelebt. Dem fremdeln kann man durch häufigere Umgangskontakte, z.B. wöchentlich oder mehrmals pro Woche, begegnen. Auch regelmäßiges Telefonieren überwindet das Fremdeln. Kinder, die glücklich groß werden, überwinden das Fremdeln sehr schnell oder zeigen gar keine Anzeichen von Fremdeln, wenn sie zum abwesenden Elternteil wechseln.
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