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Studie: Warum die Deutschen keine Kinder bekommen – und welche Lösungsansätze die Bürger vorschlagen
Repräsentativbefragung der gemeinnützigen Stiftung für Zukunftsfragen
„Viele Deutsche haben schlichtweg Angst vor der Familiengründung“, so Professor Dr. Ulrich Reinhardt, der Wissenschaftliche Leiter der Stiftung.
Wie Kinder getrennter Eltern gut leben
Alltags-Mama immer und Freizeit-Papa alle zwei Wochen samstags und sonntags? Immer mehr getrennt lebende Eltern nehmen von diesem Umgangsmodell Abschied.
Eine amerikanische Studie gibt erstmals Auskünfte über weibliche Stalkerinnen.
OLG Saarbrücken Beschluß vom 8.10.2012, 6 WF 381/12
Nach § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG trägt der verpflichtete Elternteil die Darlegungs-und Feststellungslast dafür, dass er die Zuwiderhandlung gegen den Umgangstitel nicht zu vertreten hat.
Evtl. auch für nur umgangsberechtigte Elternteile interessant:
BSG, Urteil vom 22.08.2012, B 14 AS 13-12 R
... in 80% der Fälle geben Elternteile an, dass ihnen jede Form einer fairen und gleichberechtigten Verteilung und Wahrnehmung der Elternrollen verweigert werde. Vorenthaltung relevanter Informationen über das Kind, Unterbindung des Kontakts zum Kind und Behinderung von Umgangsregelungen treten in über 70% der Fälle auf. Viele dieser Probleme lassen sich auf eine monopolisierte Sorgerechtsregelung zurückführen.
Das Gericht darf die Entscheidung über die dem Verfahrensgegenstand auf Regelung von Umgangskontakten zugrundeliegende Frage zu der Häufigkeit,
Das Familiengericht hatte dem Vater das Recht eingeräumt, seinen Sohn (3 1/2 Jahre) alle zwei Wochen am Wochenende für eine Übernachtung bei sich zu haben. Die Mutter legte dagegen Beschwerde ein. Ihr ging es vor allem darum, die Übernachtungen zu verhindern.
Das OLG Schleswig hat entschieden, daß unberechtigte Strafanzeigen gegen den Unterhaltsschuldner unter Abwägung der Umstände
Es mangelt an einem inhaltlich ausreichenden Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung, § 89 FamFG. Das Familiengericht hat im Beschluss vom 21.7.2011 einen entsprechenden Hinweis erteilt, der aber die inhaltlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt und deshalb die notwendige Warnfunktion nicht übernehmen kann. Es mangelt an der Angabe der Obergrenzen des zu verhängenden Ordnungsgeldes und der anzuordnenden Ordnungshaft.



