Getrennt lebende Leistungsbezieher, die ihr Umgangsrecht ausüben wollen, haben Mehrbedarfsansprüche. Jan Heinemann erläutert auf der Website gegen-hartz.de, wann und warum ein Mehrbedarf ansteht und welche Kosten beim Jobcenter eingereicht werden können.
Individuelle Bedarfe in bestimmten Lebenslagen können auf Antrag erstattet werden. Wenn ein Elternteil nicht bei seinem Kind lebt, weil die Eltern getrennt sind, hat das zum Kind getrennt lebende Elternteil im Normalfall ein Umgangsrecht. Ein wichtiger Indikator ist ggf. der gerichtliche Umgangsbeschluss. Dabei ist von Bedeutung, dass der Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil auch ein Recht des Kindes ist.
Kosten für das Umgangsrecht müssen daher vom Jobcenter übernommen werden.
Themen:
Kosten für das Umgangsrecht müssen vom Jobcenter gezahlt werden
Welche Kosten können zur Ausübung des Umgangsrechts beantragt werden?
Was sind angemessene Umgangskosten?
Wenn das Kind abgeholt werden muss
Formloser Antrag auf Mehrbedarf für Umgangsrecht
Mehrbedarf für Wohnraum