Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass selbst Jahre nach einer Adoption das Kind Auskunft gegenüber seiner leiblichen Mutter verlangen kann. Die Mutter habe die Verpflichtung Nachforschungen zu möglichen Vätern zu betreiben.
Die Mutter hatte vorgegeben, keine Kenntnis vom Vater zu haben und wollte keine hinreichenden Nachforschungen betreiben.
Das Bundesverfassungsgericht stellte im Vergleich dazu beim Fall des Scheinvaterregresses noch fest, dass das Persönlichkeitsrecht der Mutter stärker wiege (trotz eines möglicherweise vorliegenden Betrugs des Scheinvaters durch die Mutter!).
Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung sei jedoch ebenfalls ein Persönlichkeitsrecht und würde das der Mutter überwiegen.
BGH Az. XII ZB 183/21