Ein zentrales Anliegen des Vereins ist, dass familiengerichtliche Entscheidungen auf einer sorgfältigen Tatsachengrundlage beruhen. Umgangsbeschränkungen oder Kontaktabbrüche können für Kinder und Eltern schwerwiegende Folgen haben. Vorläufige Entscheidungen dürfen sich nicht allein durch Zeitablauf verfestigen. Ebenso darf konfliktverschärfendes Verhalten eines Elternteils nicht zu verfahrensstrategischen Vorteilen führen.
Der VAfK begrüßt ausdrücklich, dass die gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern erleichtert werden soll. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass ein Widerspruch gegen die gemeinsame Sorge nicht zu einem faktischen Vetorecht gegen gemeinsame Elternverantwortung führt.
Auch die erstmalige gesetzliche Benennung verschiedener Betreuungsmodelle nach Trennung bewertet der VAfK als wichtigen Schritt. Entscheidend wird jedoch sein, ob paritätische oder annähernd paritätische Betreuungsmodelle in der Praxis gleichwertig geprüft werden oder ob das Residenzmodell weiterhin faktischer Ausgangspunkt bleibt.
Weitere Fragen des Vereins betreffen unter anderem den Umgang mit einseitigen Wegzügen, die Kostenfolgen für den anderen Elternteil, die Qualität und Dauer familienpsychologischer Begutachtungen, die Verfügbarkeit begleiteten Umgangs, die Durchsetzung von Rücksichtnahme- und Wohlverhaltenspflichten sowie wirksame Rechtsmittel gegen vorläufige Entscheidungen.
Der Verein wird die weiteren Beratungen aufmerksam begleiten und seine Positionen im weiteren Verfahren konstruktiv einbringen.



