Mit der sogenannten Mütterrente wurde zuletzt i.d.R. Müttern ein rückwirkendes Geschenk gemacht, dass den Versorgungsausgleich tangiert.
Durch die Mütterrente III werden allen Müttern pro Kind 3 Entgeldpunkte auf das Rentenkonto (rückwirkend) gutgeschrieben. Haben sich Eltern vor einiger Zeit getrennt/geschieden und wurde dabei über den Versorgungsausgleich entschieden, kann dadurch ein Grund für einen Antrag auf Abänderung des selbigen entstehen, wenn seinerzeit die Mütterrente noch nicht berücksichtigt werden konnte. Zu beachten ist, dass ein Rentenpunkt derzeit ca. 40 Euro Rente ausmacht. Was bedeutet, dass dem anderen Elternteil pro Kind ein Ausgleichsanspruch von 1,5 Rentenpunkten (also derzeit ca. 60 Euro mehr Rente) zusteht.
Der Anspruch ist zwar gesetzlich begründet, wird aber nur auf Antrag gewährt. Der Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs ist daher bei Gericht zu stellen. Zu beachten ist die Geringfügigkeitsgrenze von 5% Differenz.
Eltern Bleiben plant bei Bedarf einen Workshop zum Versorgungsausgleich mit dem allseits bekannten Diplom Juristen Manfred Herrmann durchzuführen. Falls das Thema interessant ist, gerne kurze



