Im konkreten Fall hatte das Gericht eine Verfahrensverzögerung von 37 Monaten zu verantworten, "so dass die konkreten Auswirkungen der überlangen Verfahrensdauer die Pauschalhöhe als unbillig erscheinen" ließen (lediglich 1.200 € Jahr).
Der BGH befand dass
"eine schwerwiegende Beeinträchtigung des betroffenen Elternteils in seinem Recht auf Umgang mit seinem Kind (Art. 6 Abs. 2 GG, § 1684 Abs. 1 BGB) und seinem Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens (Art. 8 Abs. 1 EMRK) in Betracht [kommt], die nach § 198 Abs. 2 Satz 4 GVG die Erhöhung des gesetzliches Pauschalsatzes rechtfertigen kann."
Es ist beachtenswert, dass sich überhaupt bei diesen lächerlichen Streitwerten ein Anwalt findet, der die Sache bis zum BGH verfolgt. Gesetzlich 1.200 € pro Jahr bei Kindesentzug ist eine Verhöhnung der Opfer der Familienjustiz.