Heute erhielten wir einen Beschluß des OLG Hamm, welcher das, was über die Workshops veröffentlicht wird, ausdrücklich für berechtigt, nachvollziehbar und vor allem Verfassungskonform bewertet. Ist doch nett, nicht wahr?
Aber lest selbst.
Darf man sowas über Richter sagen? Darf man Richter, Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter so zurechtweisen? Darf man so mit Richtern reden?
Um es vorweg zu nehmen, ja, man darf! Das hat das OLG Hamm (III 1 WS 380-20) jetzt entschieden. Siehe unten.
Beim Selbsthilfeabend, oder in den Workshops kommen immer wieder einmal die – erschrockenen – Fragen:
- Darf man sowas über Richter sagen?
- Darf man Richter, Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter so zurechtweisen?
- Darf man so mit Richtern reden?
Die Antwort darauf ist einfach und klar:
Nach dem Grundgesetz ist Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat. Da haben insbesondere auch die Richter, aber auch Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter, ... die Gesetze zu achten, insbesondere die Grundrechte des einzelnen Bürgers; sie haben dem Bürger mit der gebotenen allgemeinen Höflichkeit und Freundlichkeit gegenüber zu treten, und sie dürfen ihn weder beleidigen, noch mit ihm reden wie „der Unteroffizier mit dem Rekruten auf dem Kasernenhof“.
Und Richter – wie auch Rechtsanwälte Jugendamtsmitarbeiter, ... – haben es hinzunehmen, müssen es ertragen, wenn der Bürger ihnen seine Meinung sagt, sei es über ihr Tun, Dulden oder Unterlassen in Ausübung ihres Amtes, sei es in ihrem persönlichen Verhalten gegenüber dem Bürger, sei es an ihrer ggf. mangelhaften Qualifikation für das Amt, das sie ausüben.
Diese Richter – wie auch Rechtsanwälte Jugendamtsmitarbeiter, ... – brauchen die deutliche Kritik auch; sonst nimmt man ihnen ja die Chance, ihre fachlichen oder persönlichen Defizite abstellen zu können.
Natürlich muß die Kritik des Bürgers eine Kritik in der Sache sein – sie darf nicht selbst persönlich beleidigend sein. Ist es Kritik in der Sache, darf sie aber auch hart, drastisch sein, manchmal muß die Kritik auch richtig weh tun.
Immer wieder einmal habe ich es erlebt, seit ich in der Selbsthilfe unterwegs bin, Selbsthilfeabende durchgeführt, Öffentlichkeitsarbeit gemacht, Workshops durchgeführt, oder aber auch mit Politikern, (Jugend-)Amtsleitern, Richter, Rechtsanwälten gesprochen habe, daß der eine oder die andere mal erregt aufgesprungen ist, weil er/sie sich persönlich angegriffen fühlte; aber meine Kritik tat „bloß sehr weh“, sie war aber Kritik in der Sache. Und immer wieder – in all diesen Fällen – habe ich erlebt, daß die kritisierte Person erkannte/erkennen mußte, daß ich sie so kritisieren darf (weil meine teils sehr hart Kritik immer eine in der Sache, niemals eine persönliche, beleidigende ist).
Und ich habe dann auch immer wieder erlebt, daß die von mir z.T. scharf kritisierten Amtsträger die Kritik angenommen, ja auch von sich aus die Zusammenarbeit mit mir gesucht haben. Also, harte Kritik in der Sache führt auch dazu, daß man ernst genommen wird, daß man versucht, mit demjenigen, der sich traut, in der Sache auch einmal hart zu kritisieren, besser im Konsens ein Problem zu regeln.
Ich habe dieses Jahr – wieder einmal – einen Amtsträger hart und deutlich kritisiert, als Schöffe in einem Strafprozeß mit Mord-Anklage, und der solchermaßen Kritisierte war der stellvertretende Kammervorsitzende, der den Strafprozeß leitete. Er, der (vermeintlich so schlaue) Berufsrichter Griff in die Trickkiste, und fand mit Hilfe von Mr. GOOGLE einige Dokumente von mir im www (z.B. auf der homepage von efkir, eine homepage mit ihren Inhalten, die dieser Richter [übrigens etwa 40 Jahre alt] persönlich „rechtlich äußerst bedenklich“ bezeichnete, empfand). Und darin sah er – vermeintlich – Böses; er bezeichnete es als „verfassungsfeindlich“ und veranlaßte ein Verfahren, um mich aus meinem Ehrenamt als Schöffe zu entfernen.
Nun hat das OLG Hamm darüber entschieden, das Ansinnen dieses – gar nicht so alten – Richters zurückgewiesen, und dabei – ganz nebenbei – nicht nur all die von mir im Internet dokumentierten Meinungsäußerungen als völlig legal und legitime Wahrnehmung der Meinungsfreiheit qualifiziert, sondern auch noch Verständnis für meine Meinung gezeigt, sogar die Berechtigung meiner Kritik (auch) an Richtern, auch in der z.T. scharfen Form ausdrücklich anerkannt.
Manfred Herrmann