Elterninfos
Ergebnisse der 3. internationalen Konferenz zur gemeinsamen Elternschaft (shared parenting)
(Im Original erschienen in Psychology Today am 26. Juni 2017, Autor Prof. Dr. Edward Kruk, aus dem englischen Übersetzt von Markus Witt)
In Bezug auf den BGH Beschluss zur Doppelresidenz sei der Gesetzgeber aufgerufen, die sich aus dem Dualismus von Sorge- und Umgangsrecht ergebenden Probleme und Zweifelsfragen durch eine Gesetzesänderung zu beseitigen.
Die Freien Demokraten haben auf ihrem Parteitag einen neuen Ansatz in der Familienpolitik beschlossen: Die Doppelresidenz. "Es geht nur um die Fälle, die vor Gericht landen. Hier möchten wir, dass das Gericht in Zukunft als Regelfall die Doppelresidenz annimmt", verdeutlichte FDP-Vize Suding.
Nicht gerade selten passiert es, dass Väter ungerechtfertigten Gewaltvorwürfen ausgesetzt sind. Die von der Mutter hinzugezogene Polizei spricht i.d.R. ohne besondere Prüfung eine Wohnungsverweisung (§ 34a PolG NRW) aus und macht sich zum willfährigen Helfer der Frau, welche den Vater entsorgen möchte. Viele Rechtsanwälte raten dann einfach dazu abzuwarten, da Rechtsmittel sinnlos wären. Dem ist aber nicht so.
Die repräsentative Studie „Männerperspektiven“ des Bundesfamilienministeriums zeigt deutlich, dass die größten Wünsche von Männern zur Gleichstellungspolitik auf mehr Zeit und Engagement in der Familie beziehen.
Die vom OLG festgestellte Bindungsintoleranz und die mangelnde Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Antragsgegnerin war der Grund, der Mutter die Kosten eines Gutachtens in Höhe von 12.500,-- EUR unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 19.2.2014 - XII ZB 15/13 allein aufzuerlegen.
Falls ein Vermittlungsgespräch durch das Jugendamt keinen Erfolg verspricht, ist die direkte Einschaltung des Familiengerichtes statthaft und wird durch die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe unterstützt. Das OLG Karlsruhe entschied im Verfahren wegen Gewährung von VKH, dass Umgangskontakte zwischen Eltern und Kind nicht zu lange unterbrochen werden dürfen.
Ein Beitrag aus der Sicht der Jugendhilfe
Die empirische Befundlage und die Praxiserfahrung der Jugendhilfe zeigen, dass aus Sicht der Jugendhilfe „Single parenting“ nicht als Erfolgsmodell angesehen werden kann.
Der BGH stellt fest, dass das Gesetz das Wechselmodell nicht ausschliesst. Das ist insofern skandalös, als dass dieser Blick in das Gesetzbuch auch den Vorinstanzen möglich gewesen wäre (vgl. z.B. AG Heidelberg 31 F 15/14 und AG Erfurt 36 F 1663/13). Letztlich also erst jetzt festgestellt wird, dass seit Jahrzehnten Kindern das Grundrecht auf Betreuung durch beide Eltern durch Gerichte gesetzwidrig verweigert wird.
Das Verwaltungsgericht Berlin verneint die Feststellung der Alleinerziehung, wenn sich der Vater erheblich an der Kinderbetreuung beteiligt. Das sei bei 1/3 Betreuungsleistung gegeben.



