Nicht gerade selten passiert es, dass Väter ungerechtfertigten Gewaltvorwürfen ausgesetzt sind. Die von der Mutter hinzugezogene Polizei spricht i.d.R. ohne besondere Prüfung eine Wohnungsverweisung (§ 34a PolG NRW) aus und macht sich zum willfährigen Helfer der Frau, welche den Vater entsorgen möchte. Viele Rechtsanwälte raten dann einfach dazu abzuwarten, da Rechtsmittel sinnlos wären. Dem ist aber nicht so.
Die Wohnungsverweisung ist ein Eingriff in die Grundrechte des Vaters, welcher vergleichbar mit einer Inhaftierung ist. Es sollten unbedingt sofort Rechtsmittel eingelegt werden.
Liegt keine gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit vor bzw. sind keine Beweise für eine Gewalttat augenscheinlich vorhanden oder sind die Aussagen der Beteiligten widersprüchlich, darf der Wohnungsverweis nicht ausgesprochen werden.
Vgl.: OVG NRW Beschluss v. 23.12.2014, 5 E 1202/14