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Ungewollter Wegzug der Kinder mit einem Elternteil
Wie der EGMR feststellte, ist es bei guten Bindungen der Kinder zu beiden Elternteilen nicht statthaft, wenn ein Elternteil einfach mit den Kindern in eine andere Stadt umzieht. In Deutschland eine gängige und bisher von den Gerichten geduldete Praxis. Auch hier zeigt der EGMR den deutschen Familienrichtern mal wieder die rote Karte. Und man tut gut daran gegen dieses Unrecht an den Kindern unter Verweis auf den EGMR vorzugehen. Die Bindungen der Kinder sind unbedingt zu schützen und unterliegen nicht dem Gutdünken eines Elternteils.



