Wohnungswechsel
Nicht ohne gerichtliche Umgangsregelung ausziehen (s.o.).
Haushaltsaufteilung
Du fertigst eine Inventarliste mit den dir persönlich gehörenden und ggf. gemeinsam angeschafften Gegenständen (mit Belegen) und bewahrst sie an einem sicheren Ort auf (s.o.). Eigene Gegenstände darfst du jederzeit mitnehmen. Gemeinsames Eigentum wird dem Wert entsprechend geteilt. Das gilt ebenfalls für alles was für die Kinder angeschafft wurde. Die Kinder benötigen diese Sachen auch bei dir.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Gerade in der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt ist es auch bei scheinbar gutem Einkommen kaum möglich adäquaten Wohnraum für sich und seine Kinder zu finden. Die Stadt Köln macht es zuweilen Vätern noch schwerer, da manche Sachbearbeiter(innen) meinen, Kindern würde beim Vater kein Wohnraum zustehen. Hier hilft es hartnäckig zu sein und sich nicht abwimmeln zu lassen (Mütter haben diese Probleme nicht). Dementsprechend ist es für jeden sorge- und umgangsberechtigten Elternteil statthaft auch bereits vor dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung einen WBS zu beantragen (und bei entsprechendem Einkommen auch zu bekommen).
Wohngeld
Das obige gilt auch für Wohngeld. Dabei sind die Kinder dem Haushalt des Elternteils zuzuordnen wenn sie sich ab etwa einem Drittel bei diesem aufhalten (auch die Ferien und Feiertage zählen dazu). D.h. das ist bei den meisten Umgangsregelungen der Fall. Auch hier sich nicht abwimmeln lassen.