Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
25.04.2024 Internationaler Tag der Eltern-Kind-Entfremdung
Jedes Jahr wird am 25. April international auf die Problematik der Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam gemacht.
Eltern-Kind-Entfremdung wird oftmals durch den hauptbetreuenden Elternteil nach Trennung/Scheidung herbeigeführt, wodurch das Kind vom getrennt lebenden Elternteil und dessen originärer Familie (Großeltern, Tanten, Cousins, Cousinen etc.) ausgegrenzt wird.
Das ist emotionale und seelische Kindesmisshandlung und braucht öffentliche Aufmerksamkeit.
Kinder brauchen beide Eltern!
Kinder brauchen ihre Großeltern und ihre Herkunftsfamilien.
6 Getrennerziehenden-Verbände lehnen Vorschlag zur Familienrechtsreform ab
Sechs Verbände von Trennungseltern lehnen in einer gemeinsamen Stellungnahme die von Bundesjustizminister Marco Buschmann geplante Reform des Familienrechts ab.
Das deutsche Familienrecht bildet die gelebte Realität des Familienlebens vielfach nicht mehr ab. Es behandelt Eltern ungleich, verhindert gemeinsame Verantwortungsübernahme und fördert Konflikte.
Mit der von Justizminister Buschmann angestrebten Reform des Kindschaftsrechts sowie im Abstammungsrecht sollen diese Fehlanreize überwunden und das Familienrecht modernisiert werden. Bei näherer Prüfung offenbart sich aber die Erkenntnis: Im Familienrecht geht es einen Schritt vor und zwei Schritte zurück.
Eltern-Kind-Entfremdung: nur ca. 7% der Vorwürfe Sexuellen Missbrauchs gerechtfertigt
Seit einiger Zeit wird von Lobbygruppen in der Öffentlichkeit versucht, den Gewaltbegriff im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren unter Missbrauch der Istanbul-Konvention einseitig geschlechtsbezogen auszulegen. Dabei wird gleichzeitig versucht darzustellen, dass der Begriff Eltern-Kind-Entfremdung von (natürlich gewalttätigen) Vätern dazu benutzt wird, um mit Hilfe von willfährigen Gerichten Müttern die Kinder zu entziehen. Eine aktuelle Studie weist dieses transparent und replizierbar zurück.
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Trotz vollmundiger Ankündigungen durch die seinerzeitige Justiz bzw. Familienministerin Barley und die noch Familienministerin Giffey kommt die notwendige Unterhaltsreform nicht aus den Startlöchern. Obwohl die Expertenkommission des Ministeriums bereits 2017 abschließend getagt hatte und Vorschläge unterbreitete, können die Ministerien keinen Zeitrahmen für die Umsetzung nennen. Ein Armutszeugnis der Familienpolitik in Deutschland, in der Verantwortung die SPD geführten Ministerien unter Giffey und Lambrecht. Letztere hält es bis dato nicht einmal für notwendig sich zum Thema zu äussern.
Das KiMiss-Projekt der Universität Tübingen entwickelt eine frei verfügbare Web-App, mit welcher der Belastungsgrad von Kindern unter konfliktreicher Elterntrennung bestimmt werden kann. Die Entwicklungskosten für die Web-App sind derzeit nicht gedeckt, staatliche Förderung nicht in Sicht.
Update: inzwischen sind schon mehr als 1/3 der Entwicklungskosten gedeckt. Jetzt Spenden um die Fertigstellung zu bewirken!
Nach dem Motto einer betreut und erhält alle Vergünstigungen und der andere geht leer aus ist wiederum ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass die derzeitige Situation getrennt lebender Eltern nicht ausreichend berücksichtigt. Die Leistungen des Starke Familien Gesetz werden an den Bezug von Kindergeld gekoppelt und dieses wird nach wie vor nur an einen Elternteil gezahlt. Damit geht ein Elternteil per se immer leer aus, selbst wenn die Kinder in Doppelresidenz/Wechselmodell betreut werden. Sind also beide Eltern bedürftig, so gehen die Kinder immer dann leer aus, wenn sie im Haushalt des nicht Bezugsberechtigten sind.
Der Hamburger Senat legt der Bürgerschaft ein Gesetz zur verpflichtenden Richterfortbildung vor.
Zuvorgegangen war eine Initiative zur Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren und Forderungen der Enquete-Kommission Kinderschutz. Hamburgs Justiz war bereits in der Vergangenheit selbst aktiv und organisiert im Rahmen der Richterakademie Fortbildungen zu den Themen "Kindschaftsrecht in der familienrechtlichen Praxis mit interdisziplinären Bezügen" sowie zum aktuellen Familienrecht.
Einer US-amerikanischen Studie zufolge, gibt es deutliche Nachteile für Eltern auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie aus der Elternzeit zurück ins Arbeitsleben wollen. Arbeitgeber beurteilen dort Bewerber, welche zuvor Erziehungsarbeit geleistet haben, verhältnismäßig negativ. U.a. wird diesen Bewerbern weniger gute Arbeitsmoral und Verfügbarkeit unterstellt. Während (potenzielle) Mütter generell bei der Jobsuche benachteiligt sind, werden Väter besonders benachteiligt, wenn sie nach einer Familienphase zurück in den Arbeitsmarkt wollen. Die Studie bestätigt unsere Beobachtung, dass Eltern auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden und es insbesondere nicht akzeptiert wird, dass Väter sich in der Familie engagieren.
Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) stellt fest, dass die ökonomische Ressource Frau zu wenig genutzt wird. Obwohl das Bildungsniveau der Frauen hoch sei, würden viele Frauen nur Teilzeit arbeiten und damit ihr Potenzial teilweise ungenutzt lassen. Der Staat sollte Fehlanreize in der Familienpolitik abschaffen und Männer mehr die Möglichkeit zum Engagement in der Familie geben.
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Kölner Kreisvereins vom Väteraufbruch für Kinder am 09.07.2019 wurde ein neuer Vorstand für die nächsten 2 Jahre gewählt. Der neue Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Zu einem erfahrenen, langjährigen Mitglied des Kölner Kreisvereins kommen zwei relativ neue Mitglieder hinzu. Erstmals in der Kölner Vereinsgeschichte ist eine Frau im Vorstand vertreten.
Eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zur Tochter hat. Dann kommt die Trennung und Tom hat eine neue Partnerin mit Kindern. Toms Versuche, für seine Tochter weiter Vater zu sein werden systematisch torpediert und die Tochter von der Mutter gezielt manipuliert, bis diese vor Gericht erklärt, dass sie ihren Vater ablehnt.
Kürzlich behauptete Stefan Rücker, der Leiter der Forschungsgruppe PETRA (welche vom BMFSJF mit der Durchführung einer Studie zu Nachtrennungsfamilien beauftragt wurde) im Interview mit WELT, "die Bindungsforschung geht [...] davon aus, dass man als sehr kleines Kind nur zu einem Menschen eine sehr enge Bindung eingehen kann." Die Forschungslage auf die er sich bezieht, stammt allerdings aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts (John Bowlby). Heute ist die Forschung bereits weiter.
Die am 16./17.05.2019 stattgefundene Jugend-und Familienministerkonferenz (JFMK), hat unter dem Titel „Gemeinsam getrennt erziehen – mehr Unterstützung für Trennungseltern“ die Bundesregierung erneut aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Stärkung gemeinsamer Elternschaft zu erarbeiten. Dabei wird die Einrichtung einer Bund-Länder Arbeitsgruppe angeregt.
Schnelles Handeln wird hierbei besonders im Sozialleistungsbereich als notwendig erachtet. Ebenso Fordert die JFMK die "Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in Justiz, Jugendämtern und Beratungseinrichtungen" um Misständen abzuhelfen.