Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Vergünstigte Online-Tickets für die ICSP Konferenz in Lissabon vom 03. bis 06. Dezember 2025
Die siebte internationale Konferenz des International Council on Shared Parenting (ICSP) zum Thema "Shared Parenting - Challenges and Opportunities" (Herausforderungen und Chancen des Wechselmodells) findet vom 3. bis 6. Dezember 2025 in Lissabon statt. Konferenzsprachen sind Englisch und Portugiesisch (mit teilweiser Simultanübersetzung).
Neuer Vorstand in Köln gewählt
Am 25.11.2025 fand unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung statt. Markus Koenen und Michael Niegel wurden für weitere 2 Jahre in den Vorstand gewählt. Als neues Vorstandsmitglied begrüßen wir Frank Sagel, unser langjähriges Vereinsmitglied, im Kölner Vorstand.
Wir wünschen dem neuen Kölner Vorstand alles Gute und bedanken uns sehr für das Engagement!
Gleichzeitig möchten wir uns bei Heike Gerhards bedanken, die nach sechs Jahren im Vorstand aus persönlichen Gründen nicht wieder angetreten ist.
Ohne Heike hätten viele Dinge in den letzten Jahren nicht stattgefunden und wir hoffen, dass sie uns weiterhin mit Rat und Tat zur Seite steht.
OLG Köln: Permanente Falschbehauptung des sexuellen Missbrauchs führt zu alleinigem Sorgerecht
Im vorliegenden Fall hatte die Mutter dem Vater wiederholt über Jahre Sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Das Kind wurde im Verlauf mehrfach untersucht und befragt, ohne dass sich Verdachtsmomente ergaben.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
Mit dem Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 57) hatte der 20. Deutsche Bundestag einen Schutzanspruch geschaffen, der Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“ definiert. Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen. Das verstößt offenkundig gegen die Gleichheitssätze (Art. 3 Grundgesetz) sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.
Neue Abendseminartermine von und mit Franzjoerg Krieg. Bitte nehmt bei Interesse direkt Kontakt zu Franzjoerg auf.
Nach § 1600 Absatz 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann ein Mann, der biologischer Vater eines Kindes ist, die Vaterschaft eines anderen Mannes, der bisher im rechtlichen Sinne der Vater des Kindes war, anfechten. Dies war bisher nicht möglich, wenn zur Zeit der Anfechtung zwischen dem betroffenen Kind und dem Vater im Rechtssinne eine sogenannte sozial-familiäre Beziehung bestand. Mit Urteil vom 9. April 2024 hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet.
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat am 24.02.2025 in einem Offenen Brief an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier darum gebeten, das jüngst verabschiedete Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Unser Bundesverband kritisiert, dass das Gesetz gewaltbetroffene Männer, nicht-binäre Personen sowie Kinder, die bei ihren Vätern leben, systematisch ausschließt und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) verstößt.
Viele Jugendämter sind so überlastet, dass sie den Kinderschutz nicht mehr gewährleisten können. Das ist das Ergebnis einer Umfage des WDR, an der sich 300 Jugendamtsleitungen aus ganz Deutschland beteiligt haben.
Über dieses Thema berichtet der WDR seit dem 08.01.2025 auch in Hörfunk und Fernsehen. Die ARD Story “Jugendämter in Not: Kinder in Gefahr?” von Berit Kalus und Katharina Wolff ist seit dem 08.01.2025 in der ARD Mediathek zu sehen.
Als Reaktion darauf fordern diverse NRW Landespolitiker Konsequenzen. Dabei ist die katastrophale Situation seit langem bekannt. Getan wird nichts. Im Gegenteil. Nur wenige Jugendamtsmitarbeitende trauen sich über die tatsächliche Situation an ihrem Arbeitsplatz bei einem öffentlichen Arbeitsgeber zu berichten. Viele Mitarbeitende schweigen in der Öffentlichkeit, weil sie Angst vor einer Kündigung oder anderen Sanktionen haben.
Wir, der Kölner Vorstand, wünschen ein gesundes und gutes Jahr 2025 und allen Eltern eine gute Beziehung zu ihrem Kind oder ihren Kindern!
Der Karlsruher Kreisverein des VAfK e.V. bietet heute ab 20:00 Uhr ein digitales Silvester-Treffen an für getrennte Elternteile, die sich ohne ihre Kinder einsam fühlen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei und sowohl für Mitglieder und als auch interessierte Nichtmitglieder gedacht, eben für Mütter und Väter.
Am 17.12.2024 laden wir herzlich ein in die Gaststätte Berrenrather, Berrenrather Str. 330 in 50937 Köln. Ab 19:00 Uhr möchten wir in weihnachtlicher Atmosphäre zusammen das Buffet und das ein oder andere Kölsch (oder Softgetränk) genießen.
Eltern, die nach einer Trennung Weihnachten ohne ihr Kind verbringen müssen, können sich sehr einsam fühlen. Diesen Eltern soll in weihnachtlicher Atmosphäre gezeigt werden, dass sie nicht alleine sind und wie sie über die Feiertage kommen können.
Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
Hiermit laden wir, als Vorstand des Verein Eltern bleiben | Bündnis von Müttern und Vätern, Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.,
herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung am
Datum: 19. November 2024
Uhrzeit: 19:00 bis ca. 22:00 Uhr
Ort: Naturfreundehaus Köln-Mitte, 50672 Köln, Franz-Hitze-Str. 9
