Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Fit im Kinderschutz 1: Die Einbindung von Vätern
Das Nationale Zentrum für Frühe Hilfen (NZFH) widmet sich der Bedeutung von Vätern in der Kinderschutzpraxis. Die Autorinnen erläutern, warum die Einbindung von Vätern wichtig ist, und fassen Erkenntnisse aus Fallanalysen und Studien zusammen. Sie beleuchten Hintergründe für den mangelnden Einbezug von Vätern und formulieren konkrete Empfehlungen für die Fallarbeit.
Nachweislicher Einsatz von KI kann zu Unverwertbarkeit von Gutachten führen
Das LG Darmstadt hat mit Beschluss vom 10. November 2025 eine weitere richtungsweisende Entscheidung gegen unlautere gerichtliche Gutachten getroffen. Das Gericht benutzte dabei den Begriff "Abfassung" für ein ohne Hinweis auf KI vorgelegtes kieferchirugisches Gutachten, welches zudem durch einen Dritten erstellt wurde.
Online Unterhaltsrechner für Doppelresidenz/Wechselmodell
Jährlich werden in Deutschland zahlreiche Unterhaltsberechnungen für das Wechselmodell erstellt – und jede davon ist eine Herausforderung, denn die Berechnung nach aktuellen Gerichtsleitlinien ist sehr komplex.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
31 Min. | Verfügbar bis zum 14/02/2026 | TV-Ausstrahlung am Sonntag, 18. Januar um 09:55
Kinder machen viel Freude, kosten aber auch richtig viel Geld. Bis die zukünftigen Beitragszahler mal das Haus verlassen haben, akkumulieren sich durchschnittlich über 170.000 und mehr Euro. Dieses Engagement wird Eltern nicht ausreichend auf die Rente angerechnet.
Bald ist es wieder soweit, Heiligabend steht vor der Tür. Und wenn sich in vielen Familien und besonders bei den Kindern täglich die Vorfreude auf die Feiertage steigert, macht sich bei vielen sich allein fühlenden Elternteilen das unwohle Gefühl breit, diesen besonderen Abend evtl. alleine erleben zu müssen.
Mit dem Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 57) hatte der 20. Deutsche Bundestag einen Schutzanspruch geschaffen, der Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“ definiert. Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen. Das verstößt offenkundig gegen die Gleichheitssätze (Art. 3 Grundgesetz) sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.
Die siebte internationale Konferenz des International Council on Shared Parenting (ICSP) zum Thema "Shared Parenting - Challenges and Opportunities" (Herausforderungen und Chancen des Wechselmodells) findet vom 3. bis 6. Dezember 2025 in Lissabon statt. Konferenzsprachen sind Englisch und Portugiesisch (mit teilweiser Simultanübersetzung).
Am 25.11.2025 fand unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung statt. Markus Koenen und Michael Niegel wurden für weitere 2 Jahre in den Vorstand gewählt. Als neues Vorstandsmitglied begrüßen wir Frank Sagel, unser langjähriges Vereinsmitglied, im Kölner Vorstand.
Der Väteraufbruch e. V. Bundesverein veranstaltet aktuell einen neuen Online-Fachvortrag zum Thema Eltern-Kind-Bindung im Kreuzfeuer der Fachwelt.
Neue Abendseminartermine von und mit Franzjoerg Krieg. Bitte nehmt bei Interesse direkt Kontakt zu Franzjoerg auf.
Nach § 1600 Absatz 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann ein Mann, der biologischer Vater eines Kindes ist, die Vaterschaft eines anderen Mannes, der bisher im rechtlichen Sinne der Vater des Kindes war, anfechten. Dies war bisher nicht möglich, wenn zur Zeit der Anfechtung zwischen dem betroffenen Kind und dem Vater im Rechtssinne eine sogenannte sozial-familiäre Beziehung bestand. Mit Urteil vom 9. April 2024 hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet.
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat am 24.02.2025 in einem Offenen Brief an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier darum gebeten, das jüngst verabschiedete Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Unser Bundesverband kritisiert, dass das Gesetz gewaltbetroffene Männer, nicht-binäre Personen sowie Kinder, die bei ihren Vätern leben, systematisch ausschließt und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) verstößt.
