Hierzulande undenkbar, aber im Europäischen Ausland möglich: der Oberste Gerichtshof in Dänemark hat im Falle eines Kindes dass von seiner Mutter psychisch missbraucht und dem Vater entfremdet wurde entschieden, dass das Kind beim Vater leben soll.
Das dänische Gericht gibt damit ein klares Signal an streitende Eltern, das Kind nicht zu missbrauchen um den Expartner aus der Familie zu löschen. Das Kind hat ein durch die UN-Kinderrechtekonvention garantiertes Recht mit beiden Eltern aufzuwachsen. Ebenso klar ist hier auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Bei deutschen Richtern sind beide für Deutschland geltenden Rechtsnormen allerdings weitgehend unbekannt. Nur ein Zeichen mangenlder Fortbildung oder staatlich gewollt?
Grund- und menschenrechtswidrige Gesetze (z.B. §1671 BGB) und Rechtsprechung in Deutschland gehören abgeschafft. Gerade eben hat jedoch die Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) die Chance auf eine entsprechende (jahrzehntelang verschleppte) Familienrechtsreform wegen angeblichem Zeitmangel vertan und einen Gesetzentwurf gegen einhellige Expertenmeinung veröffentlicht.