ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Entfremdung/PAS

SPIEGEL: Papa hat dich nicht mehr lieb

Wie Eltern nach einer Trennung die Kinder verletzen können

Aktueller Artikel in SPIEGEL 45/2018 zum Thema PAS von Julia Koch und Sarah Wiedenhöft.

ICD-11 schließt ‘Parental Alienation’ (Eltern-Kind-Entfremdung) ein - mit UPDATE

Update:

Der Begriff "Parental Alienation" ist zwischenzeitlich wieder aus dem Index der WHO zur ICD-11 gestrichen worden. 

Eine Übersetzung der Begründung der WHO im Volltext mit Anmerkungen findet sich hier.
 

Übersetzung aus dem Englischen

Veröffentlicht am 19. Juli, 2018, von William Bernet, M.D., Präsident der Parental Alienation Studiengruppe

Viele Mitglieder der PASG, der Parental Alienation Studiengruppe, unterstützten die Anerkennung.

ZUM ERSTEN MAL ist der Begriff “Parental Alienation” in der neuen Ausgabe der Internationalen Klassifizierung der Krankheiten (ICD-11) enthalten. Parental Alienation ist in ICD-11 keine Diagnose für sich, sondern sie gilt als Synonym oder Indexbegriff für eine bestimmte Diagnose, d.h. ein Problem in der Beziehung zwischen Betreuungsperson und Kind (Caregiver-Child Relationship) (QE52.0). Die endgültige Version von ICD-11 ist im Internet frei verfügbar unter https://icd.who.int/.  Gehen Sie auf diesen Link und dann zum „ICD Browser“. Dort können Sie nach ‚Parental Alienation‘ (absichtliche Eltern-Kind-Entfremdung) und ‚Parental Estrangement‘ (emotionale Eltern-Kind-Entfremdung) finden. Beide Begriffe gelten als anerkannt, da sie im Index des dreibändigen ICD-11 enthalten sind.

Im Bundestag vertretene Parteien sind für Männer nicht wählbar – VafK Köln im Interview mit FDP Bundesvorsitzender Suding

Berlin/ Köln. Parteien sind für Männer nicht wählbar, so lautet eine Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter, die am kommenden Montag herausgegeben wird.

Die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) stellt fest: „Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind für Männer nicht wählbar“, so ihr Sprecher Gerd Riedmeier. Der Verband wertete die Wahlprogramme der Parteien aus und bedauert: „Die Bedürfnisse von Jungen, Männern und Vätern kommen in ihnen nicht vor.“ und lädt ein zum Pressegespräch am Montag, 04.09.2017 um 12 Uhr im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin.

ZDF heute+: Scheidungsväter fühlen sich vernachlässigt

80% aller Trennungskinder in Deutschland leben bei der Mutter. Moderne Rollenverteilung? Fehlanzeige. Torsten Sommer kämpft dafür, dass sich das ändert.

In Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen ist jetzt die Politik gefragt, für Väter und Kinder etwas zu leisten und das Grundrecht auf Erziehung durch beide Elternteile (Art. 6 GG, UN Kinderrechte) zu verwirklichen.

https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/videos/scheidungsvaeter-100.html

FDP bringt voraussichtlich im Januar Gesetzentwurf für Doppelresidenz ein

Unbestätigte Mitteilung von Daniel Föst MdB, Vorsitzender der FDP Bayern, vom 18. Dezember 2017:

Es wird Zeit, dass auch das Familienrecht reformiert, modernisiert und gerechter wird. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass das Wechselmodell bzw. die Doppelresidenz zum Regelfall nach einer Trennung wird. Dazu bereiten wir gerade einen Gesetzentwurf vor, den wir im Januar nächsten Jahres einbringen werden. Mit dem Wechselmodell wird die Betreuung der Kinder im Streitfall nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt.

Bundesweite DEMO: Allen Kindern beide Eltern!

Jetzt schon spenden für die

Bundesweite DEMO:
Allen Kindern beide Eltern!

am 09.06.2018 von 13 bis 18 Uhr
Köln, Bahnhofsvorplatz

Klagelied eines Vaters

.Klagelied eines Vaters - Kindesentführung ist legal in Deutschland
Frei nach Joseph von Eichendorff

Markt und Straßen stehn verlassen,
Still erleuchtet jedes Haus,
Sinnend geh’ ich durch die Gassen,
Alles sieht so festlich aus.

Video: Kinder brauchen beide Eltern

Wozu hat ein Kind 2 Beine? Warum haben Kinder 2 Augen? Dass ein Kind im Alltag auch beide Elternteile benötigt, hat sich anscheinend noch nicht überall herumgesprochen. Trotzdem werden Kinder nach Beendigung der Beziehung der Eltern immernoch mit Hilfe von Jugendamt und Justiz von einem Elternteil getrennt und müssen als Trennungsweise aufwachsen. Das muss nicht sein.

Entfremdung

Als eine der größten Gefahren für Kinder wurde weltweit die sogenannte Entfremdung von ihren Bindungspersonen, erkannt.

Kinder benötigen für ihr gesundes Heranwachsen ein gutes Vertrauen in ihre Eltern und in die Gesellschaft.
Daher gilt weltweit die Entfremdung und der Verlust des Urvertrauens zu den Eltern bzw. zu den wichtigsten Bindungspersonen als eine der größten Gefahren für Kinder.

Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Justiz hat die Gefahr der Entfremdung erkannt und klärt mit folgenden Worten auf: "Eine wichtige Aufgabe ist, entsprechend dem Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen einer Entfremdung des Kindes zu einem der Elternteile entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang haben die Erkenntnisse über das von dem amerikanischen Psychologen Gardner beschriebene sog. "Parential Alienation Syndrom (PAS)" - wörtlich übersettzt "Elterliches Entfremdungssyndrom" in Deutschland große Resonanz gefunden, so dass von einem entsprechenden Problembewußtsein in der Praxis ausgegangen werden kann."
(siehe Bundesministerium der Justiz, "Das Kinderschaftsrecht", Seite 26ff, September 2016, kostenlose Informationsbroschüre)

Seit langem wird beobachtet, wie mit steigender Tendenz Elternteile versuchen, ihr Kind zu schädigen indem sie es von dem anderen Elternteil entfremden.

Bei der sogenannten Entfremdung verliert das Kind eine der wichtigsten Bindungspersonen in seinem Leben.

 

Willkürliche Umgangsverweigerung und Umgangsverhinderung durch ein Elternteil, ist als Warnsignal zu betrachten und deutet auf umfangreicheres Fehlverhalten und auf u.U. tiefliegende psychologische Probleme des betreuenden Elternteils.

Psychologische Probleme des betreuenden Elternteils werden zu Lasten der heranwachsenden Kinder ausgelebt.

Häufig können die Probleme des betreuenden Elternteils sogar zu traumatischen Prägungen der Kinder führen.

Die ersten Hinweise auf ein Fehlverhalten von betreuenden Elternteilen sind zu erkennen, wenn der betreuende Elternteil versucht den anderen Elternteil auszugrenzen.

Meist sind es anfangs nur kleine Nadelstiche, die gesteigert werden, bis sie schließlich in unbegründeten Anträgen auf Alleinsorge münden - Vermutungen auf fehlende Bindungstoleranz treten auf. Spätestens dann ist erkennbar, dass die betreuenden Elternteile nicht die Interessen der Kinder vertreten sondern gegen das Kindeswohl handeln.

Es treten unverarbeitete psychologische Probleme der betreuenden Elternteile in den Vordergrund und lassen diese betreuenden Elternteile zum Nachteil und auf Kosten der von ihnen betreuten Kinder handeln. Ein solches Verhalten von betreuenden Elternteilen ist durchaus als krankhaft einzustufen.

Ärzte und Therapeuten unterscheiden verschiedene Konstellationen in denen sich die Probleme des betreuenden Elternteils zeigen können.

Die Entfremdung entwickelt sich, wenn das Kind - bewußt oder unbewußt - vom betreuenden Elternteil in einen Loyalitätskonflikt getrieben wird.

Wenn das Kind Anfangs noch äußert, mit dem nicht betreuenden Elternteil in Kontakt bleiben zu wollen, werden diese Kontakte durch den betreuenden Elternteil massiv behindert und das Kind entwickelt Schuldgefühle. Das Kind wird durch den betreuenden Elternteil verstärkt reglementiert und wird häufig in die Rolle eines Partnerersatzes gedrängt.

Kontakte des Kindes zum nicht betreuenden Elternteil, können beim betreuenden Elternteil panikartige Verlustängste auslösen. Regelmäßig werden dann Umgangstermine willkürlich abgesagt und verhindert.

Dem Kind wird durch die Entfremdungsstrategien vom betreuenden Elternteil ein negatives Bild des nicht betreuenden Elternteils vermittelt.

Es beginnt ein Loyalitätskonflikt, der schließlich in schweren psychischen Störungen des Kindes kumuliert.

 

Die Symptome sind deutlich erkennbar und inzwischen bei Kindern im Trennungskontext weit verbreitet.

 

Die betreuenden Elternteile erkennen zumeist nicht, dass sie selber die Verursacher der Störungen der Kinder sind.
Betreuende Elternteile die eine Entfremdung versuchen, stellen sich oftmals selber als die Opfer dar, werten den anderen Elternteil ab, lehnen Vermittlungsbemühungen ab, versuchen Kontakte zum anderen Elternteil zu vermeiden.

Fachkräfte, Therapeuten und Ärzte werden oftmals gezielt als Helfer einbezogen. Oftmals ist das Agieren des entfremdenden Elternteils derartig geschickt, undurchschaubar und überzeugend, dass erst bei dauerhafter Beobachtung der Entwicklung und der Indizien, die Täuschungsversuche und Schädigungsversuche, erkannt werden können.

 

Entfremdende Elternteile benötigen tatsächlich Unterstützung und Zuwendung. Dies kann jedoch nicht in Form von Ausgrenzung und Entfremdung zu Lasten betroffener Kinder erfolgen.

Oftmals basiert das entfremdende Verhalten des betreuenden Elternteils lediglich auf Projektionen. Real ist hingegen das Destruktive und Unmoralische des entfremdenden Handelns.

Ob dem entfremdenden Elternteil mit einer Borderline-Therapie geholfen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.

 

In jedem Fall ist bei Verdacht auf Umgangsverhinderung, schnellst möglich eine psychologische Betreuung und Begutachtung des betreuenden Elternteils zu erwägen.

Insofern ist der Tatbestand der Umgangsverhinderung nicht nur als Ordnungswidrigkeit mit Ordnungshaft und Ordnungsgeldern zu verfolgen, sondern auch als deutlicher Warnhinweis an Jugendämter und Professionen zu verstehen, eine intensive Beobachtung des auffällig gewordenen umgangsverhindernden Elternteils anzustreben und gegebenenfalls die Übertragung des Sorgerechts auf den anderen Elternteil anzustreben.

 

Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Justiz klären deutlich auf, dass Kinder das Grundrecht auf Umgang mit beiden Elternteilen haben. Die UN-Kinderrechtskonvention definiert sogar das Kindeswohl über den Umgang: "Es ist grundsätzlich gegen die Interessen und gegen das Wohl des Kindes, wenn der Umgang mit einem Elternteil verhindert wird."

Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Justiz erläutern: "Das eigene Umgangsrecht des Kindes entfaltet... Signalwirkung für den Elternteil, der den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil verhindern will. Diesem Elternteil wird damit deutlich vor Augen geführt, dass er nicht lediglich das Recht des anderen Elternteils, sondern vielmehr auch das Recht des Kindes vereitelt und damit grundsätzlich nicht im Interesse seines Kindes handelt.
Verstößt ein Elternteil durch Umgangsverhinderung in schwerwiegender Weise gegen seine Loyalitätspflicht, so kann dies... aus Gründen des Kindeswohls... Anlass geben, ihm das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen und auf den anderen Elternteil zu übertragen."
(siehe Bundesministerium der Justiz, "Das Kinderschaftsrecht", Seite 30, September 2016, kostenlose Informationsbroschüre)
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Kindschaftsrecht.pdf?__blob=publicationFile

 

In Deutschland gibt es leider immer noch Fachkräfte, bei denen das Verantwortungsgefühl für Kinder nur gering ausgeprägt ist.
Daher kann immer wieder das Ignorieren der Gefahren von Entfremdungen und das Ignorieren der weltweit eindeutigen Forschungsergebnisse, bei unqualifizierten Fachkräften angetroffen werden.



 

Anmerkung:

Unter dem Begriff Entfremdung werden 2 Symptomkomplexe zusammen gefasst.

Zum einen die krankhafte Form der Entfremdung, wenn das Kind in einer Atmosphäre groß wird, in der der abwesende Elternteil herabgesetzt und ausgegrenzt wird. Das Kind, das beide Elternteile lieben möchte, wird vom betreuenden Elternteil so erzogen, dass es den abwesenden Elternteil ablehnt und die Ablehnung des abwesenden Elternteils durch den betreuenden Elternteil in die eigene Empfindungs- und Gefühlswelt übernimmt und diesen ebenso ablehnt, obwohl es keine schlechten Erfahrungen mit dem umgangsberechtigten Elternteil gemacht hat. Dann spricht man vom Entfremdungssyndrom. Das Kind, das loyal gegenüber Mutter und Vater sein möchte, muss einseitig die Loyalität gegenüber dem entfremdeten Elternteil aufgeben. Es lernt, den abwesenden Elternteil zu hassen, weil der betreuende Elternteil den Ex-Partner hasst.

Zum anderen die einfache Entfremdung, umgangssprachlich auch fremdeln genannte, ist ein völlig normaler Vorgang. Wenn das Kind seinen abwesenden Elternteil nur alle 14 Tage sieht, fremdeln Elternteil und Kind, man muss sich erst wieder aneinander gewöhnen. Man hat sich ein Stück weit auseinander gelebt. Dem fremdeln kann man durch häufigere Umgangskontakte, z.B. wöchentlich oder mehrmals pro Woche, begegnen. Auch regelmäßiges Telefonieren überwindet das Fremdeln. Kinder, die glücklich groß werden, überwinden das Fremdeln sehr schnell oder zeigen gar keine Anzeichen von Fremdeln, wenn sie zum abwesenden Elternteil wechseln.

 

 

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Der emotionale Missbrauch des Scheidungskindes

Von Hans-Otto Burschel, Direktor Amtsgericht Bad Salzungen

Definieren würde ich emotionalen Missbrauch dabei als das manipulative Einwirken auf das Kind, um das Verhältnis zum anderen Elternteil nachhaltig zu stören oder zu zerstören.

Dissertation: Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern aus psychologischer Sicht. Entwurf einer Typologie.

Bereits Anfang der 1990er-Jahre widmete der amerikanische Kinder- und Jugendpsychiater Richard Gardner sich einem bis dahin weitgehend unbeachteten Phänomen – Kindern, die im Trennungskontext scheinbar ganz von sich aus jeden Kontakt zum Besuchselternteil kategorisch ablehnten, obwohl keine nachvollziehbaren Gründe dafür erkennbar waren – etwa Gewalterfahrungen oder sexueller Missbrauch o.ä.. Nicht selten war die Beziehung des Kindes zu diesem Elternteil zuvor sogar besonders
eng und innig gewesen.

PappaTour 2011

Nach dem Erfolg der Radtour in 2010 findet die nächste Papatour im Juni 2011 zur Väterdemo am 25.06.2011 nach Hamburg statt.

Die Problematik der nicht lebbaren elterlichen Sorge (mehrheitlich sind Väter betroffen) ist kein nationales Problem, sondern ein europäisches, das zwar individuell in jedem Land verschieden ausgeprägt ist, jedoch prinzipiell identisch ist.

Interview mit Hans-Christian Prestien im Dradio

Der Richter a.D. Hans Christian Prestin, der auch auf der Fachtagung des VAfK Köln "Umgang sicherstellen – Vaterlosigkeit verhindern"

Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Manipulation bzw. Loyalitätskonflikt des Kindes

Wenn absehbar ist, dass das Kindeswohl durch einen weiteren Aufenthalt bei demjenigen Elternteil, in dessen Obhut es lebt, gefährdet wird, so ist es geboten, im Interesse des Kindes einen Wechsel der unmittelbaren Bezugsperson auch im laufenden einstweiligen Anordnungsverfahren vorzunehmen.

Saarländisches OLG: Beschleunigungsgrundsatz ist bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu bedenken

54 F 98/11

 

Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG begründet einen Anspruch des einzelnen Bürgers auf effektiven Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten, der gebietet, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden.

OLG Umgangsrecht auch gegen den (induzierten) Willen des Kindes

OLG Brandenburg Beschl. v. 20.05.2010 - 10 UF 46/09

Kindeswille entspricht nicht immer Kindeswohl
Vorliegend maß das Gericht der vom Sohn geäußerten Ablehnung kein entscheidungserhebliches Gewicht zu.

Brasilianischen Gesetzesnovelle zu Eltern-Kind-Entfremdung

Deutsche Übersetzung. Gegenüber ähnlichen Gesetzen zeichnet sich das brasilianische Gesetz dadurch aus,

OLG Koblenz: Kein alleiniges Sorgerecht bei Verzug in das Ausland

Das OLG stellte u.a. fest, dass der Verzug der Mutter ins Ausland den Umgang mit dem Vater so erheblich erschweren würde, dass die Beziehung des Kindes zum Vater abbrechen könne.

Das traumatisierte Kind

Wie Beziehungsdramen Kinder lebenslang traumatisieren und sogar körperlich schädigen
    
Scheidungsdramen, Beziehungskriege, Vernachlässigung und Gewalt – die Wege zum kindlichen Trauma sind vielfältig. Die Auswege nicht. Die Folgen dramatisch: Kindliche Traumata wirken ein Leben lang nach – psychisch wie physisch.

OLG zum Ordnungsgeld: Dem betreuenden Elternteil obliegt es auf das Kind dahin einzuwirken, dass Umgang stattfindet

OLG Saarbrücken Beschluß vom 8.10.2012, 6 WF 381/12

Nach § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG trägt der verpflichtete Elternteil die Darlegungs-und Feststellungslast dafür, dass er die Zuwiderhandlung gegen den Umgangstitel nicht zu vertreten hat.