Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Ordentliche Mitgliederversammlung am 19.11.2024 im Naturfreundehaus Köln-Mitte um 19:00 Uhr
Hiermit laden wir, als Vorstand des Verein Eltern bleiben | Bündnis von Müttern und Vätern, Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.,
herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung am
Datum: 19. November 2024
Uhrzeit: 19:00 bis ca. 22:00 Uhr
Ort: Naturfreundehaus Köln-Mitte, 50672 Köln, Franz-Hitze-Str. 9
Die Tagesordnung ist allen ordentlichen Mitgliedern per Mail zugegangen.
Ergänzungen zur Tagesordnung nehmen wir bis einschließlich 05.11.2024 unter der E-Mail
Adresse
Selbsthilfegruppe nicht förderwürdig? Update
Der Sozialausschuss der Stadt Köln hat am 10.10.2024 doch entschieden, dass unsere Selbsthilfegruppe für das Jahr 2024 mit 1.500 € gefördert wird.
Es lohnt sich eben miteinander zu sprechen, statt übereinander.
Allerdings haben Bündnis 90/ Die Grünen, SPD, Volt und Die Linke gegen die Stimmen von CDU und FDP auch entschieden, dass unsere Selbsthilfegruppe ab 2025 nicht mehr gefördert werden soll.
Wir lassen uns nicht entmutigen und bleiben dran.
Zumal das Land NRW unserem Verein gerade eine Förderung von 1000 € für ein Projekt zur Weihnachtszeit genehmigt hat. Zuletzt hatte das Land unsere wichtige Fachtagung zur Eltern-Kind-Entfremdung im Jahr 2022 gefördert.
Pressemitteilung vom 06.10.2024
Selbsthilfegruppe nicht förderwürdig?
Die Stadt Köln fördert jährlich Selbsthilfegruppen im Sozialbereich. Auch unsere Selbsthilfegruppe wird seit vielen Jahren unterstützt. Aus uns nicht bekannten Gründen sollen wir im Jahr 2024 nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung soll am 10.10.2024 fallen.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
Nach dem Motto einer betreut und erhält alle Vergünstigungen und der andere geht leer aus ist wiederum ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass die derzeitige Situation getrennt lebender Eltern nicht ausreichend berücksichtigt. Die Leistungen des Starke Familien Gesetz werden an den Bezug von Kindergeld gekoppelt und dieses wird nach wie vor nur an einen Elternteil gezahlt. Damit geht ein Elternteil per se immer leer aus, selbst wenn die Kinder in Doppelresidenz/Wechselmodell betreut werden. Sind also beide Eltern bedürftig, so gehen die Kinder immer dann leer aus, wenn sie im Haushalt des nicht Bezugsberechtigten sind.
Der Hamburger Senat legt der Bürgerschaft ein Gesetz zur verpflichtenden Richterfortbildung vor.
Zuvorgegangen war eine Initiative zur Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren und Forderungen der Enquete-Kommission Kinderschutz. Hamburgs Justiz war bereits in der Vergangenheit selbst aktiv und organisiert im Rahmen der Richterakademie Fortbildungen zu den Themen "Kindschaftsrecht in der familienrechtlichen Praxis mit interdisziplinären Bezügen" sowie zum aktuellen Familienrecht.
Einer US-amerikanischen Studie zufolge, gibt es deutliche Nachteile für Eltern auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie aus der Elternzeit zurück ins Arbeitsleben wollen. Arbeitgeber beurteilen dort Bewerber, welche zuvor Erziehungsarbeit geleistet haben, verhältnismäßig negativ. U.a. wird diesen Bewerbern weniger gute Arbeitsmoral und Verfügbarkeit unterstellt. Während (potenzielle) Mütter generell bei der Jobsuche benachteiligt sind, werden Väter besonders benachteiligt, wenn sie nach einer Familienphase zurück in den Arbeitsmarkt wollen. Die Studie bestätigt unsere Beobachtung, dass Eltern auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden und es insbesondere nicht akzeptiert wird, dass Väter sich in der Familie engagieren.
Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) stellt fest, dass die ökonomische Ressource Frau zu wenig genutzt wird. Obwohl das Bildungsniveau der Frauen hoch sei, würden viele Frauen nur Teilzeit arbeiten und damit ihr Potenzial teilweise ungenutzt lassen. Der Staat sollte Fehlanreize in der Familienpolitik abschaffen und Männer mehr die Möglichkeit zum Engagement in der Familie geben.
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Kölner Kreisvereins vom Väteraufbruch für Kinder am 09.07.2019 wurde ein neuer Vorstand für die nächsten 2 Jahre gewählt. Der neue Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Zu einem erfahrenen, langjährigen Mitglied des Kölner Kreisvereins kommen zwei relativ neue Mitglieder hinzu. Erstmals in der Kölner Vereinsgeschichte ist eine Frau im Vorstand vertreten.
Eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zur Tochter hat. Dann kommt die Trennung und Tom hat eine neue Partnerin mit Kindern. Toms Versuche, für seine Tochter weiter Vater zu sein werden systematisch torpediert und die Tochter von der Mutter gezielt manipuliert, bis diese vor Gericht erklärt, dass sie ihren Vater ablehnt.
Kürzlich behauptete Stefan Rücker, der Leiter der Forschungsgruppe PETRA (welche vom BMFSJF mit der Durchführung einer Studie zu Nachtrennungsfamilien beauftragt wurde) im Interview mit WELT, "die Bindungsforschung geht [...] davon aus, dass man als sehr kleines Kind nur zu einem Menschen eine sehr enge Bindung eingehen kann." Die Forschungslage auf die er sich bezieht, stammt allerdings aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts (John Bowlby). Heute ist die Forschung bereits weiter.
Die am 16./17.05.2019 stattgefundene Jugend-und Familienministerkonferenz (JFMK), hat unter dem Titel „Gemeinsam getrennt erziehen – mehr Unterstützung für Trennungseltern“ die Bundesregierung erneut aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Stärkung gemeinsamer Elternschaft zu erarbeiten. Dabei wird die Einrichtung einer Bund-Länder Arbeitsgruppe angeregt.
Schnelles Handeln wird hierbei besonders im Sozialleistungsbereich als notwendig erachtet. Ebenso Fordert die JFMK die "Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in Justiz, Jugendämtern und Beratungseinrichtungen" um Misständen abzuhelfen.
In Berlin tagte am 05.06. der Arbeitskreis Familie der AfD. Das rückwärts ausgerichtete Familienbild wurde dabei erneut bestätigt. Dabei polarisiert die Rechtsaussenpartei zwischen traditioneller Ehe und sogenannte Alleinerziehenden; andere Familienformen werden nicht berücksichtigt. Und selbst Alleinerziehende werden nur mit einem Halbsatz abgehandelt. Trennungsfamilien mit Vater und Mutter werden von der AfD gar nicht erst erwähnt.