ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Die dem BMFSFJ vorstehende SPD Ministerin Barley spricht scheinbar mit gespaltener Zunge. Während Sie gegenüber einer Expertenrunde kürzlich in Berlin den Eindruck erweckte, die SPD würde eine Kehrtwende in der Familienpolitik vollziehen, ist Sie am Wochenende gegenüber der Saarbrücker Zeitung am deutlicher geworden. Laut Saarbrücker Zeitung lehne Barley die Doppelresidenz als gesetzlichen Regelfall ab, es gäbe - so die Ministerin - für die Vielfalt der Familien keinen Regelfall.

Bei Barley scheinen die Expertenstimmen zum einen Ohr rein und zum andern wieder hinaus gegangen zu sein. Man will offensichtlich das Wahl-Klientel der sogenannten Alleinerziehenden nicht verschrecken und setzt aus politischen Gründen - ungeachtet auch dass die Mehrheit der Eltern sich ein anderes Modell wünscht - auf ein nachweislich schädliches Betreuungsmodell.




Die Juristin Barley, welche zuvor bei der Umstrittenen Verfassungsrichterin Jaeger (jetzt EGMR!) als wissenschaftliche Assistentin tätig war, will sich nur für eine stärkere Sensibilisierung des Familienrechtssystem einsetzen, statt dem schädliche Handeln der Beteiligten klare gesetzliche Vorgaben entgegen zu setzen.

Dieses mag dem Umstand geschuldet sein, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Mit Kindeswohl und Streitvermeidung hat das nichts zu tun. Würde nähmlich - wie in Belgien - die Doppelresidenz gesetzlich als Regelfall vorgegeben sein, könnten sich Eltern auf Augenhöhe begegnen und Streit würde vermieden. Die juristische Praxis in Belgien hat dieses schon lange bewiesen: hier gingen die Fallzahlen nach der Gesetzesreform stark zurück, zum Wohle der Kinder - und Eltern!.

Ein Juristisches System, welches auf gesetzlicher Grundlage nach wie vor in Gewinner und Verlierer spaltet (die Kinder sind dabei immer mit auf der Verliererseite), arbeitet mit viel Aufwand und beschäftigt viele Juristen und Sozialarbeiter, ist aber nicht geeignet Eltern- und Kinderrechte zu wahren.