Zum Thema "Trennung und getrennt Erziehen" gibt es seit kurzem ein neues Portal, gesponsert vom BMFSJF. Das Portal unterteilt sich in verschiedene Angebote für Eltern und Kinder, u.a. Tipps und Trennungs Coaching. Uns gefällt die offene Kommunikation in dem Portal, die offen benennt, wie es teilweise wirklich läuft und was für alle besser wäre.
"Wenn Sie ein asymmetrisches Wechselmodell praktizieren, empfiehlt sich eine Unterhaltsvereinbarung zum Barunterhalt einschließlich einer Einigung über die Verteilung des Kindergeldes, da die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung dieses Betreuungsmodell bislang nicht angemessen erfassen."
"Es kann allerdings sein [!], dass bei einem späteren Streit über den Kindesunterhalt in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren der Kindesunterhalt vom Familiengericht anders berechnet wird, weil es für diese Fälle weder klare gesetzliche Vorgaben noch eine einheitliche Rechtsprechung gibt."
Tatsächlich wird derjenige Elternteil, der nicht beweisen kann, dass seine Kinder sich zu wenigstens 50% bei ihm aufhalten nach der restriktiven Rechtsprechung als barunterhaltspflichtig angesehen und erhält allenfalls eine marginale Erleichterung.
"Die Rechtsprechung zum erweiterten Umgang bringt einige Nachteile mit sich... [Aufzählung]"
Wie das Geld dann nach der herrschenden Rechtslage verteilt wird, zeigen sie hier:
https://www.stark-familie.info/de/eltern/oekonom/kosten-trennung-scheidung/#s4
Dem Dirk aus dem Beispiel bleibt – wer hätte es gedacht – genau nichts (Im Beispiel würde es allenfalls noch für 30 Tage Nudeln mit Tomatensoße und Wasser reichen), während die Jennifer (!) Plus macht. Insgesamt macht die Familie aber ein sattes Minus und verliert dann in der Folge auch noch das Eigenheim (Wer gewinnt dabei? – genau, die Bank).
Leider fehlt derzeit noch der an verschiedenen Stellen angekündigte Unterhaltsrechner.
Auch der wichtige Bereich Onlinetrainings ist noch nicht frei verfügbar.