Bei Sorgerecht im paritätischen Wechselmodell müssen Eltern gemeinsam eine Wohnung aus Hauptwohnung festlegen Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.09.2015 - BVerwG 6 C 38.14 - Auch wenn die getrennt lebenden Eltern eines minderjährigen Kindes das Sorgerecht im paritätischen Wechselmodell ausüben, ist im melderechtlichen Sinne die Wohnung nur eines der Elternteile die Hauptwohnung des Kindes.
Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor. in Leipzig heute entschieden.
Nach wie vor fehlen entsprechende Regelungen zur Doppelresidenz in allen möglichen Gesetzen. Häufig werden technische Gründe vorgeschoben, obwohl es heutzutage völlig unproblematisch ist 2 Wohnsitze zu implementieren.