Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
Das Bundesjustizministerium war offensichtlich vor die fast unlösbare Aufgabe gestellt, die konfligierenden Ziele der Koalitionsparteien in Einklang bringen zu müssen. Während die FDP sowie der unabhängige Väteraufbruch für Kinder e.V. für Kinderrechte und die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintreten, scheinen SPD und Grüne sowie deren befreundete Organisationen einen zumeist mütterlichen Alleinhaushalt über das Kindeswohl stellen zu wollen. Letzteres zeigte sich abermals bei einem Appell vom 24.10.2024, den auch wir mit Replik vom 25.10.2024 kritisierten, und der monothematischen Regierungserklärung der Bundesfrauenministerin Paus am 06.11.2024.
Wir verurteilen jegliche Form von Gewalt und sicherlich können auch wir unsere Hand nicht für jeden ins Feuer legen. Ein Gewaltverdacht muss durch unvoreingenommenes Fachpersonal sensibel bewertet werden. Doch nachdem früher die Unterstellung von Kindesmissbrauch herhalten musste, um einen unliebsamen Ex aus dem Leben der gemeinsamen Kinder auszugrenzen, so scheinen heute Einige die Unterstellung etwaiger häuslicher Gewalt erleichtern zu wollen, um dasselbe Ziel zu erreichen. Den Referentenentwurf vom 24.07.2024 für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften konnten wir daher leider nur wie folgt ablehnen: »Ideologischer Aktionismus mit dem Risiko engagierte Elternteile unter Generalverdacht zu stellen und noch leichter abzuschalten«. Dies ist besonders bedauerlich, weil der Entwurf auch praktische und konfliktreduzierende Vorschriften – beispielsweise zum Verfahrensbeistand – vorsah, welche ohne Not vermengt wurden.
Es muss klar zwischen unfreiwillig alleinerziehenden Müttern und allein erziehen wollenden Müttern unterschieden werden. Im ersten Fall ist es auch Aufgabe des Väteraufbruch für Kinder e.V. die Väter zu mehr Verantwortungsübernahme anzuhalten. Im zweiten Fall müssen Fehlanreize beseitigt statt neue geschaffen werden. Hinzukommt, dass auch Mütter Ausgrenzung und induzierte Eltern-Kind-Entfremdung erleben.
Daher gelten unsere dahingehenden Positionen für Mütter und Väter unbedingt gleich.
Statt Geschlechterkampf und Egoismus auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland ein breites gesellschaftliches Verständnis dafür, dass jedes Kind Vater und Mutter gleichermaßen braucht. Ein modernes Familienrecht muss nicht nur akute Symptome lindern, sondern auch generationenübergreifende Weichen stellen. Jedem muss, schon bevor man Kinder in die Welt setzen könnte, klar sein, dass ein Kind nur sich selbst gehört sowie dessen Beziehung zu Vater und Mutter im Zweifel absolut unabhängig von der Beziehung der Eltern untereinander sein muss. Denn jedes Kind hat nur eine Mutter und nur einen Vater; aber vielleicht noch weitere Familienmitglieder, die in Einzelfällen verschiedene Rollen übernehmen wollen.
Wir können akzeptieren, dass der Referentenentwurf vom 24.07.2024 sowie der vom 18.06.2024 für ein Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts auf Eis liegen. Letzterer hätte eine weitere Verteuerung kindschaftsrechtlicher Verfahren für pflichtbewusste Elternteile bedeutet. Bedauerlich ist, dass der Regierungsentwurf vom 09.10.2024 eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft, sogenannte Scheinvaterschaften, nicht vorankommt; daher bleibt derartiger Abstammungsbetrug leider weiterhin unbegrenzt.
Die bisher nicht offiziell veröffentlichten Referentenentwürfe für eine Reform des Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrechtssind zum Teil vielversprechend. Die automatische gemeinsame Sorge für unverheiratete Eltern versteht sich von selbst, um das konfliktinduzierende Catch-22-Dilemma des § 1626a Absatz 2 BGB aufzulösen und weil es sich um ein Pflichtrecht im Kindesinteresse handelt. Den noch unbestimmten Rechtsbegriff des Kindeswohls erstmalig gesetzlich zu normieren ist sinnvoll, wobei der aktuelle Entwurf das Problem ertrotzter Kontinuität noch zu wenig angeht. Eine paritätische Kinderbetreuung auch nach Trennung und Scheidung, das sogenannte Wechselmodell, überhaupt als eine mehrerer Varianten im Gesetz zu haben, das würde beim Paradigmenwechsel hin zu einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme helfen. Daher ist es nur folgerichtig, gleichzeitig das Unterhaltsrecht anzugehen. Dort wird man jedoch noch deutlicher machen müssen, dass Barunterhalt nur eine Ersatzleistung an das Kind ist, falls sich der pflichtige Elternteil seiner Betreuungspflicht entzieht. Auch im Abstammungsrecht wird darauf zu achten sein, dass Kindern ihre leiblichen Väter nicht aufgrund von Erwachseneninteressen vorenthalten werden.
Wir bereiten Wahlprüfsteine sowie eine Empfehlung für die kommende Bundesregierung vor, wo diese auf der bisher guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums aufbauen könnte und welche toxischen Narrative ad acta gelegt werden müssen.