Die größte Familienrechtsreform aller Zeiten sickert weiter nur in kleinen Bruchstücken aus dem Bundesjustizministerium an die Öffentlichkeit. So wurde am 27. Juli – weitgehend unbeachtet während der Schulferien – ein neuer Referentenentwurf lanciert. Weiterhin keine große Reform, sondern eher ein herumdoktern am Bestehenden.
Positiv zu werten ist allein, dass bei einer einstweiligen Anordnung des Umgangsausschlusses nunmehr Rechtsmittel möglich sind.
"§ 57 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
2.„ über den vollständigen Ausschluss des Umgangs mit einem Elternteil, der
nicht nur auf eine kurze und vorübergehende Aussetzung des Umgangs be-
schränkt ist,“."
Negativ sehen wir dagegen die Stärkung der Möglichkeit einen Elternteil durch Gewaltvorwürfe – zumindest zeitweise – zu entsorgen und so die Beziehung des ausgegrenzten Elternteils zum Kind (temporär) zu verhindern. In unserer täglichen Praxis kommt es leider häufig vor, dass Gewaltvorwürfe gegen den anderen Elternteil als Strategie genutzt wird und dem keine Fakten zugrunde liegen. Jetzt soll es ausreichen, dass sich ein Elternteil bedroht fühlt. Dabei wird Gerichten vermutlich schon allein die Wohnungsverweisung der Polizei als Beweis ausreichen, um den Umgang auszusetzen und es dem Antragstellenden Elternteil damit ermöglichen, den Aufenthalt des Kindes zu verschleiern. Eine erneute Grundrechtseinschränkung gegenüber unberechtigt Beschuldigten.
Ist das wirklich der Weg, wie wir Familien in schwierigen Trennungssituationen unterstützen wollen? Ist das wirklich alles, was uns dazu einfällt? Schwierige Trennungssituationen sind hochemotional und wir machen ein Gefühl zum Entscheidungskriterium? Das klingt für uns eher konflikttreibend als Lösungen unterstützend.
Zudem soll das Jugendamt lediglich auf dessen eigenen Antrag hin als Verfahrensbeteiligte hinzugezogen werden können. In Anbetracht des zunehmenden Personalnotstandes der Jugendämter, welche bereits heute ihren Aufgaben nicht mehr nachgehen können, eine weitere Verschlechterung.
Bei der Reform der gesetzlichen Regelungen zu Verfahrensbeiständen fehlt weiterhin die Möglichkeit den Verfahrensbeistand wegen Befangenheit ablehnen zu können.
Fazit: 1 Schritt vor, 2 Schritte zurück. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) hat erneut bewiesen, dass er die Themen Umgangsboykott und Eltern-Kind-Entfremdung nicht in all ihren Facetten verstanden hat. Nach wie vor fehlen Regelungen zur gemeinsamen Betreuung von Trennungs-/Scheidungskindern (Doppelresidenz).