Die von Justizminister Buschmann nun endlich vorgestellte Reform des Unterhaltsrechts geht kaum über die bisherige Rechtsprechung hinaus. Eine wirkliche Unterstützung für mitbetreuende Elternteile bzw. paritätische Elternschaft kommt so nicht. Es droht vielmehr vermehrter Elternstreit um jede Minute Umgang. Die Motivation für Umgangseinschränkungen ist hoch und wird mit barer Münze zukünftig belohnt.
Statt "größter Familienrechtreform aller Zeiten" schafft die Ampel lediglich Flickschusterei. Die von der Fachwelt geforderten Kernpunkte (u.a. Abkehr vom Residenz-/"Alleinerziehenden"-Modell als Regelfall) wurden aus machtpolitischen Gründen zur Verhandlungsmasse degradiert. Grüne und SPD hatten die entsprechenden Regelungen blockiert und die FDP dieses bei den Koalitionsverhandlungen ausgenutzt.
“Wir sehen ein gesetzlich normiertes Wechselmodell als Lösung, um derartigen Streit insgesamt zu vermeiden”, sagt Marcus Gnau, Mitglied des VAfK-Bundesvorstandes.
Wenn von diesem Regelfall individuell abgewichen werden soll, muss dies entweder einvernehmlich geschehen oder aber im Wege eines familiengerichtlichen Verfahrens auf Basis von Gründen, die ausschließlich vom Kindeswohl getragen sind. “Durch eine solche Regelung ist sichergestellt, dass die vom Bundesjustizminister vorgestellten Eckpunkte nicht zum Streit über den Umfang des Umgangs führen.”, führt Gnau aus.
Nach den Jahren der Ankündigungen nun also ein Schrittchen vor und zwei Schritte zurück. Bezahlen werden dafür (wie immer) unsere Kinder.
Hierzu auch die Pressemeldung des Bundesvereines Väteraufbruch für Kinder.