Vom 4. bis 6. November 2022 fand in Hannover der diesjährige Familienkongress des VAfK-Bundesverbandes statt. Nach vielen Jahren in Halle/Saale fand der Familienkongress in diesem Jahr im Stefansstift in Hannover einen neuen Veranstaltungsort.
Der Kongress stand in diesem Jahr unter dem Motto Kinder vor Gericht.
Die Vorträge der Referenten gestalteten sich rund um die gerichtliche Begutachtung von Kindern im familienrechtlichen Verfahren.
Die diesjährigen Referenten waren:
Andreas Hornung, Familienrichter am OLG Hamm. Andreas Hornung sprach über die Kindesanhörung und die Erfahrungen eines Familienrichters zum Thema. Er ist Mitbegründer und Mitglied des professionsübergreifenden Netzwerks Warendorfer Praxis.
Über die Anhörung des Kindes aus psychologischer Sicht berichtete Dr. Lieselotte Staub, als forensische Psychologin und Gutachterin aus der Schweiz.
Aus Sicht der Kinder sprach Roberta Cifariello, Familienmediatoren und Verfahrensbeistand für internationale Fälle in ihrem Vortrag Trennungskinder vertreten und im Familiengericht begleiten.
Der Leiter des Jugendamtes Sankt Augustin, Dr. Mark Serafin, berichtete über seine Erfahrungen zum Themenkomplex Bei Eltern-Kind-Kontaktstörungen in Trennungsfamilien hilfreich handeln und intervenieren.
Nach den Vorträgen gab es ausführlich Gelegenheit für Nachfragen an die Referent*innen und für Diskussionen zwischen den Kongressteilnehmenden und Referent*innen. Die Teilnehmenden waren in diesem Jahr zu etwa 50 Prozent Fachbesucher aus den Bereichen Jugendamt, Beistände, Sozialarbeiter, Familienrechtsanwälte.
Auch in diesem Jahr standen interaktive Workshops für die Teilnehmenden zur Verfügung.
Die Auswahl war aus folgenden Themen zu finden.
Workshop 1: Wenn Eltern sich trennen - Kinder sinnvoll und altersgerecht an Entscheidungen zur Gestaltung des Familienlebens beteiligen. Wie geht das? Was ist zu beachten? Geleitet wurde dieser Workshop von Dr. Mark Serafin und Roberta Cifariello.
Themensplitter hieraus waren: „Wer begleitet mich zum Fußball/zur Jugendfeuerwehr?“, „Ich bin froh, dass Mama nie wieder etwas für mich entscheidet“, „Mit wem kann ich das begleitete Fahren machen“, „Ich möchte halbe/halbe wohnen, wie können wir das organisieren??“ „Bei wem kann ich die Geburtstagsparty feiern, wenn die „andere Woche“ ist?“, „Wie können Mama und Papa gemeinsam zusehen, wenn meine Mannschaft gewinnt?“
Workshop 2: Welche Alternativen gibt es zum Familiengericht, Chancen und Grenzen vorgeschalteter Familienmeditation und Kursangebote. Dieser Workshop wurde geleitet von Anselm Klatt und Ulrich Severin.
Workshop 3: Aspekte zur Frage: Welches Familienrecht brauchen Trennungskinder und ihre Familien. Wie wäre Erziehungsfähigkeit für Trennungseltern neu zu definieren und welche Unterstützung bekämen sie durch ein förderndes Kinder-Jugend-Recht?
Dieser Workshop wurde geleitet von Richter Andreas Hornung und Markus Witt, Bundesvorstand des VAfK.
Themensplitter hieraus waren: Welcher Weg ist der Bessere? Reicht eine Reparatur am bestehenden Recht oder benötigt es eine Komplettrevision des FamFG? Vorschläge zur „Reparatur“ waren: Schaffung großer Familiengerichtskammern mit Jurist*innen, Pädagog*innen und Psycholog*innen, Paritätische Doppelresidenz soll gleichberechtigt ins Gesetz, Folgen der Doppelresidenz für Unterhalt im Gesetz regeln, strengere Sanktionen des Gerichts bei Verstößen gegen § 1684 2 BGB, Reform der Aus- und Fortbildung der Familienrichter, Definition Kindeswohl analog § 1381 BGB, Aufsicht über die Richter.
Zur Komplettrevision führten diese Beiträge aus dem Workshop aus: kompletter Neuanfang am Vorbild ausländischen Rechts, frühere Intervention der Professionen, gemeinsame Plichtsorge für alle Eltern, mandatorischer Zwang zu Beratungs- und Mediationsverfahren vor der Anrufung des Gerichts mit Sanktionierung bei mangelnder Compliance, Supervision für Richter (Monitoring), nur Fälle der Kindeswohlgefährdung vor das Gericht – Schwelle für Anrufung des Gerichts erhöhen. Konsequente Sanktionierung inkl. Strafrecht.