Wie der Spiegel berichtet, untersagt der Bundesdatenschutzbeauftragte per Bescheid nunmehr dem Ministerium die Auswertung der Studie. Die geäusserten Kritikpunkte sollen dem Ministerium seit 2017 bekannt sein. Der Parteifreund Giffeys spielt demnach dem Ministerium in die Hand, welches sich mit fadenscheinigen Begründungen weigert, Forschungsergebnisse einer unabhängigen Überprüfung zugänglich zu machen.
Inzwischen sind nämlich auch 2 Anträge/Klagen nach dem Informationsfreiheits Gesetz anhängig. Die beauftragten Anwälte bemängeln insbesondere die ungewöhnlich widersprüchlichen Begründungen des Ministeriums und das offen rechtswidrige vorenthalten der Studie. Dabei spielt das Ministerium auf Zeit, da mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nicht vor 2022 zu rechnen sei.