Die zumeist psychologisch nicht weiter qualifizierten Expertinnen und Experten des BMJV haben sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will diese Thesen jetzt (keine Roadmap!) prüfen und auswerten. Problematisch sind insbesondere die Abwertung der leiblichen Elternschaft und die weiter vorangetriebene Einbeziehung des Kindes in Elternstreitigkeiten sowie die Uneindeutigkeit zur Einführung einer Mediationshilfe analog zur Prozesskostenhilfe.
Während den rechtlichen Eltern Betreuungsanteile und das nicht mehr entziehbare Sorgerecht zustehen, soll lt. dem Papier der leibliche Elternteil ggf. lediglich ein Umgangsrecht erhalten. Der leibliche Elternteil wird hierbei gegenüber dem rechtlichen Elternteil abgewertet und auf eine Stufe mit Großeltern und weiteren Dritten gestellt, welche nach herrschender Meinung kein vollstreckbares Umgangsrecht zusteht. Dieses würde gegen sämtliche einschlägigen Regeln der Grund- und Menschenrechte verstoßen (EGMRK, UN-KRK, GG).
Der (allerdings häufig induzierte) Kindeswille soll mehr berücksichtigt werden und beim Elternstreit stärker als bisher gewürdigt werden. Dadurch würden Kinder zukünftig weit mehr in den Elternstreit einbezogen, da sie damit noch mehr das Zünglein an der Waage darstellen wie es bereits heute ist. Dieses hat bekanntlich bereits jetzt starke Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder.
Statt eine Elternschaft auf Augenhöhe mit dem gesetzlichen Leitbild der Doppelresidenz zu etablieren, wird stärker in Kinderbesitzer und ausgegrenzte Elternteile unterschieden – je nachdem welcher Elternteil das Kind am besten beeinflusst. Letztlich werden im Thesenpapier nur Worthülsen ausgetauscht, das Grundlegende systemische Problem wird nicht gelöst, sondern im Gegenteil verstärkt.
Auch eine niedrigschwellige verpflichtende Mediation für beide Eltern vor dem Gang zu Gericht ist nicht vorgesehen.